zurück zur Übersicht Kater einfach weggegeben 28.04.2014 von Anja S. Hallo, ich habe mich von meinem Mann getrennt und er hat meinen Kater bei sich gelassen, da er gesagt hat, er kümmert sich um ihn. Jetzt hat er ihn einfach gegen Geld weggegeben. Ich möchte meinen Kater wieder zurück. Er ist auf meinen Namen geschrieben, er ist gechipt und ist auch bei Tasso registriert. Was soll ich tun? MfG Anja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten Ihren Mann schriftlich auffordern, Ihnen den Kater innerhalb von einer Woche zurückzugeben bzw. Ihnen den Namen und die Adresse des neuen Halters zu nennen. Sollte er sich weigern, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da zunächst geklärt werden muss, ob Sie überhaupt noch Eigentümerin des Katers sind oder ob Sie Ihrem Mann den Kater überlassen/geschenkt haben. Wichtig ist was Sie bei Trennung hinsichtlich des Verbleib des Katers und der laufenden Kosten vereinbart haben und ob Sie dies notfalls beweisen könnten. Hinzu kommt, dass die neuen Besitzer durch den Verkauf mittels eines gutgläubigen Erwerbs nun die rechtmäßigen neuen Eigentümer des Katers geworden sind. In letzterem Falle wäre dann zu prüfen, ob Ihr Mann Ihnen Schadensersatz zahlen müsste. Für die Beurteilung muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein und geprüft werden. Dies ist anhand Ihrer kurzen Schilderung nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sollten Ihren Mann schriftlich auffordern, Ihnen den Kater innerhalb von einer Woche zurückzugeben bzw. Ihnen den Namen und die Adresse des neuen Halters zu nennen. Sollte er sich weigern, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da zunächst geklärt werden muss, ob Sie überhaupt noch Eigentümerin des Katers sind oder ob Sie Ihrem Mann den Kater überlassen/geschenkt haben. Wichtig ist was Sie bei Trennung hinsichtlich des Verbleib des Katers und der laufenden Kosten vereinbart haben und ob Sie dies notfalls beweisen könnten. Hinzu kommt, dass die neuen Besitzer durch den Verkauf mittels eines gutgläubigen Erwerbs nun die rechtmäßigen neuen Eigentümer des Katers geworden sind. In letzterem Falle wäre dann zu prüfen, ob Ihr Mann Ihnen Schadensersatz zahlen müsste. Für die Beurteilung muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein und geprüft werden. Dies ist anhand Ihrer kurzen Schilderung nicht möglich.