zurück zur Übersicht

Neue Nachbarn mit Hund

von Christine F.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen in einem Plattenbau und unter uns ist vor 4 Wochen eine kleine Familie mit Kindern und Hund eingezogen. Da wir selber Hunde halten, haben wir an sich nichts gegen eine Hundehaltung. Nur wundern wir uns warum wir, die schon 15 Jahre dort wohnen, die Nachbarn um Erlaubnis fragen müssen, ob wir Hunde halten dürfen? Die neuen Mieter aber niemanden fragen mussten und nun mit einem Hund unter uns wohnen? Und da ist auch das Problem. Uns haben nun schon einige Nachbarn angesprochen, dass unsere Hunde, nachdem man ein Jahr nichts gehört hat von ihnen, nun ständig bellen würden. Allerdings sind es nicht unbedingt unsere Hunde. Der Hund von unten drunter fängt morgens das erste Mal an mit Bellen, das geht den ganzen Tag immer wieder zwischendurch so. Nur leider immer wenn er bellt, fangen unsere beiden auch an (beides Rüden). Können wir aufgrund dessen, dass unsere Hunde durch diesen Hund angestachelt werden, Ärger bekommen? Der Hund ist auch im Hausflur (wenn man ihn mal Gassi gehen sieht) sehr agressiv und fängt sofort lautstark an zu bellen, wenn er andere Hunde wittert. Können nur wir zur Verantwortung gezogen werden (da unsere Hunde offiziel angemeldet sind) oder muss die Partei unter uns auch Rechenschaft ablegen? Wir haben auch Angst, dass, wenn wir uns über Sie beschweren, Ärger mit ihnen bekommen und ein Nachbarschaftsstreit daraus wird. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Christine F. P.S. Bei ihrer direkten Nachbarin haben sie sich ohne Hund vorgestellt. Sie wusste nur durch zufälliges Sehen, dass dort ein Hund mit eingezogen ist.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich vorab Rat suchen um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten durch Hundgebell ausgelöst, zu vermeiden. Versuchen Sie unbedingt eine gütliche Lösung zu finden. Zunächst einmal ist Ihre Hundehaltung zu betrachten. Da Sie schreiben, dass Sie Ihre Hunde offiziell, also mit Erlaubnis des Vermieters halten und diese offensichtlich jahrelang keinen Anlaß für Beschwerden gegeben haben, spricht dies zunächst positiv für Sie. Da die Hunde jedoch nun unstreitig (auch) bellen und so für Lärmbelästigung der Nachbarn sorgen, könnten diese sich bei Ihrem Vermieter beschweren. Dieser könnte Sie theoretisch auffordern, die Lärmbelästigung durch Ihre Hunde zu unterlassen, andernfalls könnte er nachträglich die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen. Andererseits muss er jedoch auch die Tatsachen berücksichtigen, dass Ihre Hunde bisher problemlos waren und die Belästigung aufgrund des Bellens des neuen Hundes ausgehen. Andersherum kann/muss der Vermieter natürlich auch die neuen Mieter dazu auffordern und kann die Erlaubnis nachträglich entziehen. Ob aber die neuen Mieter überhaupt zur Hundehaltung berechtigt sind, läßt sich leider nicht beantworten. Wenn möglich, sollten Sie daher zunächst ein nettes Gespräch mit den neuen Mietern suchen und die Problematik besprechen. Sollte dies nicht möglich sein, könnten Sie z.B. Unterschriften der anderen Mieter sammeln, dass Ihre Hunde bis zu dem Einzug der neuen Mieter nicht durch Gebell aufgefallen sind und wenden Sie damit an den Vermieter und besprechen die Situation. Sollte sich die Situation nicht bereinigen lassen oder Ihr Vermieter Ihnen die Hundehaltung verbieten, wenden Sie sich an eine/n Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht oder einen Mieterverein.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung