zurück zur Übersicht

Eigenanteil nach Hubdebiss

von Angelika H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe ja Verständnis für eine gewisse Mithaftungspflicht bei Begegnung unter Hunden, die dann zu einer Beißerei führen kann. Aber warum muss ich 30% der TA-Kosten in Höhe von über € 800,00 tragen, wenn sich ein angeleinter Hund, der sich in ca. 150 Meter Entfernung befindet, von seinem Besitzer losreisst und meinen angeleinten Hund anfällt und diesem schwere Verletzungen zufügt? Dafür, dass er eben am falschen Zeitpunkt am falschen Ort war? Des weiteren wurden mir 3 Tage Urlaub, die aufgrund 2-maliger OP und Nachsorgetermin notwendig waren, von der Versicherung mit der Bemerkung abgelehnt, dass dies mein Privatvergügen sei. Eigentlich wollte ich ja die Angelegenheit von einem Anwalt klären lassen, aber nach Lesen etlicher Vorfälle in diesem Blog denke ich mal, dass dies nur vergebliche Mühe ist. Vorab recht herzlichen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich kann Ihren Unmut über das Verhalten der Versicherung gut nachvollziehen. Es ist jedoch gängige Praxis der Versicherungen nur 50% der entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen und als Begründung auf die Tiergefahr des eigenen verletzten Hundes und entsprechende Gerichtsurteile zu verweisen Da die gegnerische Versicherung offensichtlich bereits 70 % bezahlt hat, ist dies positiv zu werten. Haftungsrechtliche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, da alle Umstände des Einzelfalles bekannt sein müssen, insbesondere auch das konkrete Verhalten Ihres eigenen angeleinten Hundes und z.B. auch ob die beiden Hunde sich kennen und „nicht leiden können“, ob es Zeugen für den Vorfall gab etc. In der Praxis ist es tatsächlich äußerst selten, dass der gegnerische Hundehalter bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden 100 % tatsächlich der entstandenen Tierarztkosten erstatten muss. Ob Sie die Versicherung nun nochmals schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen oder von einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin prüfen lassen, ob Sie eventuell einen Anspruch Erstattung in Höhe von 80% oder 90 % haben, müssen Sie daher abwägen. Des Weiteren könnten Sie den Beißvorfall auch dem zuständigen Ordnungsamt melden damit geprüft wird, ob der Halter einen Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auferlegt bekommt bzw. ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung