zurück zur Übersicht Katze wurde von Nachbarn einfach gechippt 26.05.2014 von Jochen B. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben seit 2008 eine Katze "Fritz". Diese ist Freigänger und wir haben auch noch andere Katzen. Fritz versteht sich leider nicht mit den anderen Katzen, so dass er wahrscheinlich öfter bei den Nachbarn unterwegs war. Vor kurzem bemerkten wir, dass unsere Miezekatze eine kleine kahl rasierte Stelle hatte. Daraufhin sind wir zum Tierarzt gefahren und der Tierarzt sagte uns, dass unsere Katze einen Chip bekommen hat (nicht von uns, sondern von unseren Nachbarn). Was können wir nun tun? Die Katze ist doch unser Fritz, aber unser Nachbar hat ihn eben chippen lassen und wahrscheinlich auch registriert. Reden möchten wir mit dem Nachbarn nicht, es gibt seit Jahren Differenzen und wir sprechen nicht miteinander. Mfg B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Leider sind Tiere auch häufig auch der Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder werden in Mitleidenschaft eines solchen Streits gezogen. Rein rechtlich haben Sie als Eigentümer das Recht, dem Nachbarn aufzugeben, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Dies sollten Sie zu Beweiszwecken per eingeschriebenen Brief machen. Des Weiteren kündigen Sie an Ihnen entstehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob und in welcher Höhe Ihnen tatsächlich durch das Chipenlassen des Katers ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, müßte in einer Beratung geklärt werden. Des Weiteren müßte zudem die gesamten Vorgeschichte zwischen Ihnen und dem Nachbarn bekannt sein, insbesondere ist wichtig zu wissen, ob es bisher schon Streitigkeiten und wohlmöglich Besitzansprüche der Nachbarn gab oder ob dieser den Kater nun urplötzlich habt chippen lassen. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung von Rechtsanwälten und eines Gerichts jedoch nicht immer ratsam. Um eine gütliche Lösung zu finden, ist es möglich das zuständige Schiedsamt einzuschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Leider sind Tiere auch häufig auch der Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder werden in Mitleidenschaft eines solchen Streits gezogen. Rein rechtlich haben Sie als Eigentümer das Recht, dem Nachbarn aufzugeben, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Dies sollten Sie zu Beweiszwecken per eingeschriebenen Brief machen. Des Weiteren kündigen Sie an Ihnen entstehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob und in welcher Höhe Ihnen tatsächlich durch das Chipenlassen des Katers ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, müßte in einer Beratung geklärt werden. Des Weiteren müßte zudem die gesamten Vorgeschichte zwischen Ihnen und dem Nachbarn bekannt sein, insbesondere ist wichtig zu wissen, ob es bisher schon Streitigkeiten und wohlmöglich Besitzansprüche der Nachbarn gab oder ob dieser den Kater nun urplötzlich habt chippen lassen. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung von Rechtsanwälten und eines Gerichts jedoch nicht immer ratsam. Um eine gütliche Lösung zu finden, ist es möglich das zuständige Schiedsamt einzuschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.