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Hund bei Hitze im Auto

von Hauke H.

Sehr geehrtes Tasso Team, es herrscht ja jedes Jahr zur Sommerzeit wieder Verwirrung bei dem Thema "Befreien von Hunden aus Autos". Können Sie vielleicht helfen, die Rechtslage zu klären? Meines Wissens nach, genügt es, sich im Notfall Zeugen zu holen, die Polizei anzurufen und dort anzukündigen, dass man *jetzt* die Scheibe einschlägt, weil für den Hund Lebensgefahr droht. Wäre das auch die Vorgehensweise, zu der Sie raten würden? Welche wäre sonst nach Ihrem Dafürhalten angemessen? Klar, für den Fall, dass der Hund noch nicht so starke Überhitzungsmerkmale zeigt, sollte man zuerst den Fahrzeughalter ausfindig machen. Aber wenn's wirklich "brennt", was dann? Mit freundichen Grüßen Hauke H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Fertigen Sie z.B. mit Ihrem Handy auch Fotos und/oder ein Video an. Steht das Auto z.B. auf einem Supermarktplatz oder auf einem Messegelände, etc. lassen Sie den Fahrer des Wagens ausrufen. Sollte die Situation jedoch so eilig sein, dass nach dem Anruf bei der Polizei nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- wären Sie durch die Notlage entschuldigt. Diese Notlage entbindet Sie auch von Ihrer Pflicht Schadensersatz für die zerstörte Scheibe zahlen zu müssen. Da Sie diese Notlage aber beweisen können müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts.

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