zurück zur Übersicht Trennungshund 25.10.2009 von Lesley Ann B. Sehr geehrthe Damen und Herren, mir liegt eine wichtige Frage auf dem Herzen. Und zwar habe ich mich vor einiger Zeit von meinem Freund getrennt und er hat vorerst unsere gemeinsamen Hunde behalten. Jetzt möchte ich aber meine Hündin wieder haben, aber er verwährt mir dieses. Die Hündin ist bei Tasso auf meinen Namen registriert und Zuchtpapiere etc. besitzt sie aber nicht. Nur noch einen Impfausweis. Er behauptet aber das der Hund auf ihn umgeschrieben wurde was ich nie veranlasst habe. Laut Tasso läuft sie noch auf mich. Welches Recht kann ich einfordern bzw. welche Möglichkeiten bleiben mir, dass ich meinen Hund wieder bekomme? Danke vielmals und schönen Tag noch. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht wer die Hündin angeschafft hat, also wer den Kaufvertrag unterschrieben hat bzw. wer Sie bezahlt hat, wer Futter- und Tierarztkosten, Versicherungsprämien und die Hundesteuer übernommen hat, etc. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert ist, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten informieren, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass Sie die Hündin bei der Trennung Ihrem Ex-Freund überlassen haben, negativ auswirken.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht wer die Hündin angeschafft hat, also wer den Kaufvertrag unterschrieben hat bzw. wer Sie bezahlt hat, wer Futter- und Tierarztkosten, Versicherungsprämien und die Hundesteuer übernommen hat, etc. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert ist, sagt nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Sollten Sie also die Hündin gekauft, bezahlt und auf Ihre Kosten versorgt haben, wären Sie Eigentümerin der Hündin und hätten einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund, den Sie gerichtlich geltend machen könnten. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten informieren, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Hündin sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass Sie die Hündin bei der Trennung Ihrem Ex-Freund überlassen haben, negativ auswirken.