zurück zur Übersicht Tierschutz 31.05.2014 von Dennis V. Hallo Tasso, ich habe heute eine Mail bekommen vom Tierschutz. Ich habe meinen Hund im Internet als Deckrüden drinnen. Der hat keine Ahnentafel. Nun wurde mir gesagt, das ist verboten, dass ich bestraft werden kann mit 25000 Euro. Ist da was dran? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider enthält Ihre Schilderung keine Informationen zu den notwendigen Einzelheiten, so dass Ihre Frage nicht beantwortet werden kann. Allein die Tatsache, dass Sie für Ihren Hund keine Ahnentafel haben und ihn zum Zuchteinsatz anbieten, ist nicht verboten. Auch ist nicht klar, von wem sie die E-Mai erhalten haben, ob von einem privaten Tierschutzverein oder dem Veterinäramt etc. Je nach den Umständen Ihres Falles, könnte Ihr Verhalten jedoch verboten sein, weil andere Umstände hinzukommen. Sollten Sie den Hund z.B. von einem Tierschutzverein oder einem Züchter übernommen haben mit einem Zuchtverbot und einer entsprechenden Vertragsstrafe im Vertrag, wäre der Vertrag zu prüfen. Oder täuschen Sie in der Internetannonce vor, eine Ahnetafel für den Hund zu haben, etc.? Da Sie nicht schreiben, um welche Rasse es sich handelt, könnte auch ein Zuchtverbot gemäß § 12 Gefahrhundgesetz (GefHG) in Betracht kommen. Wenden Sie sich mit der E-Mail und einem Ausdruck Ihrer Annonce an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort und lassen sich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider enthält Ihre Schilderung keine Informationen zu den notwendigen Einzelheiten, so dass Ihre Frage nicht beantwortet werden kann. Allein die Tatsache, dass Sie für Ihren Hund keine Ahnentafel haben und ihn zum Zuchteinsatz anbieten, ist nicht verboten. Auch ist nicht klar, von wem sie die E-Mai erhalten haben, ob von einem privaten Tierschutzverein oder dem Veterinäramt etc. Je nach den Umständen Ihres Falles, könnte Ihr Verhalten jedoch verboten sein, weil andere Umstände hinzukommen. Sollten Sie den Hund z.B. von einem Tierschutzverein oder einem Züchter übernommen haben mit einem Zuchtverbot und einer entsprechenden Vertragsstrafe im Vertrag, wäre der Vertrag zu prüfen. Oder täuschen Sie in der Internetannonce vor, eine Ahnetafel für den Hund zu haben, etc.? Da Sie nicht schreiben, um welche Rasse es sich handelt, könnte auch ein Zuchtverbot gemäß § 12 Gefahrhundgesetz (GefHG) in Betracht kommen. Wenden Sie sich mit der E-Mail und einem Ausdruck Ihrer Annonce an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort und lassen sich beraten.