zurück zur Übersicht Hund hat zugeschnappt 03.06.2014 von Mike B. Ich war mit meinem Hund am Angelsee zum Nachtangeln und da haben wir in einer Gruppe gestanden und dann kam von einem Bekannten der Sohn aus der Dunkelheit und stand auf einmal hinter meiner Frau und der Hund hat zugeschnappt. Und nun hat er mich angezeigt wegen fahrlässiger Köperverletzung. Was kann ich jetzt tun? MFG Mike B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass Sie bereits eine Vorladung von der Polizei erhalten haben und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Sie sollten sich daher dringend umgehend von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen, der/die zunächst die notwendige Akteneinsicht fordert. Sie sollten keinesfalls eine eigene Stellungnahme abgeben, da Sie im schlimmsten Fall damit den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bereits zugeben. Anhand der Akteneinsicht kann statt dessen zunächst geprüft werden, was genau bei der Polizei angezeigt wurde und auch ob und was die vorhandenen Zeugen ausgesagt haben. Hiernach entscheidet sich dann auch, ob Sie eine Stellungnahme abgegeben sollten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich gehe davon aus, dass Sie bereits eine Vorladung von der Polizei erhalten haben und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Sie sollten sich daher dringend umgehend von einem Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen, der/die zunächst die notwendige Akteneinsicht fordert. Sie sollten keinesfalls eine eigene Stellungnahme abgeben, da Sie im schlimmsten Fall damit den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bereits zugeben. Anhand der Akteneinsicht kann statt dessen zunächst geprüft werden, was genau bei der Polizei angezeigt wurde und auch ob und was die vorhandenen Zeugen ausgesagt haben. Hiernach entscheidet sich dann auch, ob Sie eine Stellungnahme abgegeben sollten.