zurück zur Übersicht unbefugte Kastration 26.10.2009 von Brita H. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe eine ca. 6 Monate alte Katze. Da wir in einem Vorort von Berlin leben und sie im Dorf geboren wurde, hatte ich sie nach längerer Eingewöhnungszeit tagsüber frei herum laufen lassen. Sie lebt schon seit Ende Juli bei uns. Vor einer Woche ist sie abends nicht wie gewohnt nach Hause gekommen. Ich hatte Tierarzt im Ort und Tierheim telefonisch informiert. Anfangs hatte ich vermutet, dass sie aus Versehen in einen Keller gesperrt wurde. Nach 3 Tagen habe ich im Ort Zettel verteilt und genau nach einer Woche hatten wir sie wieder. Bereits am ersten Tag, an dem sie verschwunden war, wurde sie in einem Hausflur, ca 11/2 km von hier gefunden. Sie habe gemauzt, wahrscheinlich, weil sie alleine nicht die Tür öffnen konnte. Die Finderin hat sie sofort mit in ihre Wohnung genommen, hat sie gleich am nächsten Tag zum Tierarzt gebracht und entwurmen lassen. Das war bei uns ca. 4 Wochen vorher schon geschehen. Die Katze hatte also gar keine Chance, sich auf den Weg nach Hause zu machen. Bereits 5 Tage nach Auffinden der Katze hat die Finderin sie kastrieren lassen. Ich finde das unglaublich, zumal wir gern unserer Katze ein Mal das Mutterglück gönnen wollten und sogar potentielle Abnehmer gehabt hätten. Mich interessiert jetzt, wie in so einem Fall die Rechtslage ist, und ob meine Empörung berechtigt ist. Vielen Dank für Ihre Mühe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Meines Erachtens hat die Dame es zu gut gemeint und ist mit der eiligen Kastration über das Ziel hinausgeschossen. Rein rechtlich handelt es sich um eine Sachbeschädigung Ihres Eigentums, die zum einen strafrechtlich verfolgt werden könnte und zum anderen einen Schadensersatzanspruch auslöst. Zudem ist der Finder gemäß § 965 BGB verpflichtet umgehend eine Fundanzeige zu machen. Unterlässt er dies und nimmt die Fundsache an sich um sie zu behalten, macht er sich einer Unterschlagung strafbar.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Meines Erachtens hat die Dame es zu gut gemeint und ist mit der eiligen Kastration über das Ziel hinausgeschossen. Rein rechtlich handelt es sich um eine Sachbeschädigung Ihres Eigentums, die zum einen strafrechtlich verfolgt werden könnte und zum anderen einen Schadensersatzanspruch auslöst. Zudem ist der Finder gemäß § 965 BGB verpflichtet umgehend eine Fundanzeige zu machen. Unterlässt er dies und nimmt die Fundsache an sich um sie zu behalten, macht er sich einer Unterschlagung strafbar.