zurück zur Übersicht Tierhaltung Urteil bereits ergangen 26.10.2009 von Desiree L. Sehr geehrte Anwältin, ein Verwalter hat durch Beschwerden der Eigentümer einen Anwalt beauftragt, gegen den Tierhalter eines Hundes vorzugehen. Unfaire Mittel hatten ein Urteil erwirkt, dass ein Ordnungsgeld erbracht werden muss. Gründe wie die Zustimmung des Verwalters haben gefehlt. Der Klou der Sache ist, dass der Verwalter nicht bei der Verhandlung war und dass ein Antrag vorlag. Was kann man tun um das Tier zu retten? mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach der Urteilsverkündung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist und unter bestimmten Umständen Berufung eingelegt werden. Ob diese Voraussetzungen in diesem Fall vorliegen bzw. ob die Berufungsfrist nicht bereits abgelaufen ist, kann ohne Vorlage des Urteils nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach der Urteilsverkündung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist und unter bestimmten Umständen Berufung eingelegt werden. Ob diese Voraussetzungen in diesem Fall vorliegen bzw. ob die Berufungsfrist nicht bereits abgelaufen ist, kann ohne Vorlage des Urteils nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.