zurück zur Übersicht Aufstellen einer Katzenleiter 24.07.2014 von Ursula S. Ich habe eine Eigentumswohnung und für meine Katze Lilly (bei Ihnen registriert) seit 11 Jahren eine Katzenleiter montiert. Die Leiter führt über das Sondereigentum mit Nutzungsrecht der unter mir wohnenden Eigentümerin. Die Leiter wurde damals mit ausdrücklicher Genehmigung und nicht nur Duldung meiner Nachbarin angebracht. Zur Durchführung von Malerarbeiten musste die Leiter abmontiert werden. Die Nachbarin hat jetzt nach 11! Jahren untersagt, dass die Leiter wieder aufgestellt wird. Gibt es hierzu Rechtsprechung? Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich bei einem Rechtsstreit? Ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass sie ein schriftliche Genehmigung der Nachbarin haben, müsste geprüft werden, ob z. B. dort ein Widerruf der Genehmigung vorgesehen und unter welchen Voraussetzungen dies für die Nachbarin möglich wäre. Falls nicht, könnte die Nachbarin diese Genehmigung bei gewichtigen Gründen zurücknehmen, dies hängt jedoch vom Einzelfall und den angegebenen Gründen der Nachbarin ab. Um einen Nachbarschaftsstreit und einen Rechtsstreit zu vermeiden, versuchen Sie zunächst möglichst mit Ihrer Nachbarin die Situation friedlich zu klären. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch auch herausfinden, ob die Leiter und/oder Ihre Katze gar nicht das Problem sind, über das die Nachbarin sich ärgert. Oft werden die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. Sollte sich die Situation nicht klären lassen und die Nachbarin nach wie vor das Anbringen der Leiter ablehnen, lassen Sie die Rechtslage von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüfen. Je nach dem Ergebnis der konkreten Beratung könnten Sie dann die sinnvollen nächsten Schritte einleiten (lassen).
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass sie ein schriftliche Genehmigung der Nachbarin haben, müsste geprüft werden, ob z. B. dort ein Widerruf der Genehmigung vorgesehen und unter welchen Voraussetzungen dies für die Nachbarin möglich wäre. Falls nicht, könnte die Nachbarin diese Genehmigung bei gewichtigen Gründen zurücknehmen, dies hängt jedoch vom Einzelfall und den angegebenen Gründen der Nachbarin ab. Um einen Nachbarschaftsstreit und einen Rechtsstreit zu vermeiden, versuchen Sie zunächst möglichst mit Ihrer Nachbarin die Situation friedlich zu klären. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch auch herausfinden, ob die Leiter und/oder Ihre Katze gar nicht das Problem sind, über das die Nachbarin sich ärgert. Oft werden die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. Sollte sich die Situation nicht klären lassen und die Nachbarin nach wie vor das Anbringen der Leiter ablehnen, lassen Sie die Rechtslage von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüfen. Je nach dem Ergebnis der konkreten Beratung könnten Sie dann die sinnvollen nächsten Schritte einleiten (lassen).