zurück zur Übersicht Katzen aus dem Tierheim entlaufen 24.07.2014 von Daniel U. Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe meine Katzen seit dem 07.07.2014 in das Tierheim zur Pflege gegeben, weil da, wo ich gewohnt habe, ist das Haus abgebrannt, und die sind jetzt aus dem Tierheim ausgebrochen. Kann man gegen das Tierheim rechtliche Schritte einleiten? Meinen Sie, die Katzen sind noch auf dem Gelände oder laufen die wieder dahin zurück, wo ich als letztes gewohnt habe? Das sind reine Hauskatzen. Mit freundlichen Grüßen Daniel U. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass sich Ihre Frage zwischenzeitlich erledigt hat und Ihre Katzen wohlbehalten wieder im Tierheim zurück sind. Hinsichtlich der Rechtslage gilt Folgendes. Da Sie mit dem Tierheim offensichtlich einen Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB) geschlossen haben und das Tierheim gegen dessen Pflicht, die ihm in Obhut gegebenen Tiere sicher zu verwahren, verstoßen hat, wäre ein Schadensersatzanspruch zu prüfen, wenn die Katzen nicht mehr aufgefunden werden. Da Sie mit Sicherheit für die Unterbringung bezahlen mussten, handelt es sich um einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag und Sie müssten dem Tierheim für einen Schadensersatzanspruch ein Verschulden nachweisen können. Hierzu sind die Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Falls Sie bereits im Voraus für eine bestimmte Tagesanzahl bezahlt haben, könnten Sie einen Anspruch auf Rückzahlung für die Tage haben, in denen die Tiere verschwunden waren. Da es jedoch bei all diesen Aspekten „nur“ um einen finanziellen Ausgleich geht, hoffe ich, dass Sie Ihre Katzen zurückbekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass sich Ihre Frage zwischenzeitlich erledigt hat und Ihre Katzen wohlbehalten wieder im Tierheim zurück sind. Hinsichtlich der Rechtslage gilt Folgendes. Da Sie mit dem Tierheim offensichtlich einen Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB) geschlossen haben und das Tierheim gegen dessen Pflicht, die ihm in Obhut gegebenen Tiere sicher zu verwahren, verstoßen hat, wäre ein Schadensersatzanspruch zu prüfen, wenn die Katzen nicht mehr aufgefunden werden. Da Sie mit Sicherheit für die Unterbringung bezahlen mussten, handelt es sich um einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag und Sie müssten dem Tierheim für einen Schadensersatzanspruch ein Verschulden nachweisen können. Hierzu sind die Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Falls Sie bereits im Voraus für eine bestimmte Tagesanzahl bezahlt haben, könnten Sie einen Anspruch auf Rückzahlung für die Tage haben, in denen die Tiere verschwunden waren. Da es jedoch bei all diesen Aspekten „nur“ um einen finanziellen Ausgleich geht, hoffe ich, dass Sie Ihre Katzen zurückbekommen.