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Tierschutz

von Petra H.

Hallo, habe eher eine Frage zum Tierschutz. Ich bin bereits vor einiger Zeit von meinem Ex-Mann mit 6 Katzen "sitzengelassen" worden. Ich habe praktisch kein Geld und bezahlen will er für sie auch nicht, obwohl er sie angeschafft hat. Da ich sie liebe, sorge ich für sie und möchte sie auch behalten, aber ich schaffe es kaum neben der ganzen anderen Arbeit und auch finanziell. Gibt es keine Möglichkeit, ihn in die Pflicht zu nehmen? Unterhalt gibt es nicht für Katzen, einen Vertrag haben wir nicht gemacht und die Katzen will er auch nicht haben, sie interessieren ihn nicht. Bin ich von ihm reingelegt worden? Er macht sich inzwischen ein schönen Leben.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist zwar richtig, dass man für die ehemals gemeinsamen Haustiere keinen Unterhalt bekommt, jedoch besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der das Haustier vom Familiengericht anläßlich der Scheidung zugesprochen bekommt und wenn dieser auch unterhaltsberechtigt ist, er die Kosten für die ehemals gemeinsamen Katzen ersetzt bekommen. Das OLG Düsseldorf hat bereits 1996 (Az. 2 UFH 11/96) entschieden, dass ein Hund zur Lebensqualität und dem Wohlbefinden beiträgt und daher die Tierarzt- und Futterkosten bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie sich wahrscheinlich noch in Trennung befinden und daher der Anspruch auf Trennungsunterhalt geprüft werden müßte. Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht und lassen sich entsprechend beraten. Bei Bedarf fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich dann an den Anwalt wenden können. Bis auf den Eigenanteil von 15,00 EUR bräuchten Sie dann nichts weiter zu bezahlen.

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