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Tötung einer Katze

von Sandra B.

Der Jungkatze meines Vaters wurde der Schädel eingeschlagen von einem Hausmeister, den es gestört hat, das Felix auf einem Sperrmüllteppich gespielt hat. Bei Einbruch der Dunkelheit hat mein Vater ihn dabei erwischt, wie er Felix still und heimlich im Garten des Hauses, wo er Hausmeister ist, "entsorgen" wollte. Dieses Haus ist 2 Hausnummern weiter, der Garten grenzt aber an den meines Vaters. Dieser Mann hat nicht damit gerechnet, dass mein Vater noch durch die Gärten stromerte, um Felix zu suchen, da es für ihn absolut untypisch war, nicht zu erscheinen. Dieser Mann behauptete, dass Felix angefahren worden wäre und sich auf diesen Teppich geschleppt hätte und dort eben verstorben wäre. Dies kann aber nicht sein, da mein Vater im Vorfeld schon alles abgesucht hatte und keinerlei Spuren auf der Strasse zu sehen waren und Felix niemals Richtung Strasse gelaufen wäre, da er viel zuviel Angst vor den Autos hatte, er war ja erst 5 Monate. Seltsamerweise soll sich das so schwer verletzte Tier ausgerechnet dahin geschleppt haben, wo jedes verletzte Tier doch nach Hause will. Und wie gesagt, keine Spuren auf der Strasse oder dem Gehweg. Es befanden sich lediglich Blutspuren auf dem besagten Teppich und von da aus Schleifspuren Richtung Garten. Nachdem mein Vater den Mann ertappt hat und ihm Felix abgenommen hat, konnten lediglich eine Runde Kopfverletzung und Verletzungen. Und diese Kopfwunde hatte seltsamerweise auch noch genau die Form und die Grösse, wie von dem Stock, den dieser Herr immer mit sich rumschleppt. Nachdem er damit konfrontiert wurde, grinste er nur süffisant und meinte, wir sollten ihm das Gegenteil beweisen, er würde bei seiner Geschichte bleiben. Können wir in diesem Fall irgendetwas tun, damit er nicht noch mehr Tiere tötet und er für Felix´Tod grade stehen muss? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn man unterstellt, dass es tatsächlich so verlaufen ist wie Sie befürchten, steht eine Strafbarkeit wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung im Raum, wobei beide Delikte mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden können. Sie sollten daher eine schriftliche Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen und zusätzlich beantragen, dass Sie über das Ende des Verfahrens informiert werden möchten. Schildern Sie den Sachverhalt möglichst sachlich und übersichtlich. Benennen Sie Zeugen mit Vor- und Nachnamen und der genauen Adresse. Daten, Uhrzeiten, Angaben zum Tatort etc. sollten so genau wie möglich aufgeführt werden, um Rückfragen zu vermeiden.

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