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Nachbarschaftsstreit wegen unserem Percy (Katerle)

von Kerstin G.

Guten Tag Frau Fries! Unser Kater springt immer über Nachbars Balkon dann auf unseren. Obwohl er zu anderen Türen rein könnte. Es war bis vor kurzem auch kein Problem (das macht er schon seit er klein war!) Aber jetzt wurde das Haus neu verstrichen und unser Percy hinterläßt natürlich seine Spuren. Seit dem haben wir den größten ÄRGER! Wenn er nicht aufhört damit, sollen wir die Farbe laufend zahlen. Wir haben eine Steigleiter für ihn angebracht zwischen beiden Balkone, die wir aber wieder abmachen sollen, weil sie den Nachbarn nicht gefällt. Wie ist da die Rechtslage, denn was will ich sonst machen??? Weiß mir keinen Rat mehr! Was sagt da das Gesetz? Eine Katze ist nun mal kein Hund, dem ich so viel beibringen kann. Oder sehe ich da was falsch? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Um zu verhindern, dass die Angelegenheit sich zu einem ausgewachsenen „Nachbarschaftskrieg“ entwickelt, sollten Sie zusammen mit den Nachbarn nach einer Lösung suchen. Die Tatsache, dass Sie Ihre Katze nicht wie einen Hund erziehen können, befreit Sie leider nicht von Ihrer Pflicht alles zu unternehmen, um zu vermeiden, dass Ihr Tier Schäden anrichten kann.

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