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Problem mit Tierheim

von Markus R.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben uns eine Katze aus einem Tierheim zugelegt. Die Katze hatte Probleme mit der Kniescheibe, die immer wieder rein und rausspringt. Das ist von Geburt an sagte uns die Vermittlerin, aber die Katze war bei 2 Tierärzten und die meinte, dass ist nicht schlimm. Aber wenn es mal ein Problem gibt, können wir gerne kommen und wir finden eine Lösung für die Kosten. So nun gehts unserer Katze seit 3 Wochen extrem schlimm, wir haben schon über 300 Euro an Tierarztkosten gehabt. Nun rief ich doch an, und der Vorstand meinte, dass ist mein Problem, das ist rechtlich meine Katze, und er könne nicht für jedes Tier die Kosten übernehmen. Und die Aussage der Vermittlerin, glaubt er nicht, die kenne er. Ich finde dieses eine bodenlose Frechheit, uns jetzt auf den Kosten sitzen zu lassen, und noch mehr für Tierarztkosten auszugeben. Weiterhin geht es in erster Linie um die Katze, der es immer noch nicht besser geht. Meine Frage ist nun, da ich mittlerweile sehr verärgert bin, kann man gegen so was rechtlich was erreichen? Ich bin auch soweit, darüber einen Artikel in der Zeitung veröffentlichen zu lassen. Damit andere Menschen auch mal wissen, wie es laufen kann. Über Ihre Stellungnahme würde ich mich sehr freuen. Mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl auch mündliche Zusagen verbindlich sind, bleibt immer das Risiko, dass man sie nicht beweisen kann. Grundsätzlich muss derjenige, der etwas von einem anderen haben möchte, einen rechtlichen Anspruch darauf haben und diesen auch beweisen können. An eben jener Beweisbarkeit scheitern jedoch viele Ansprüche und Klagen. Sie müssten die mündliche Zusage der Mitarbeiterin beweisen, z.B. durch Zeugenaussagen, von Personen die ebenfalls anwesend waren. Können Sie dies nicht, müsste die Klage abgewiesen werden, sofern es nicht zu einem Vergleich kommt. Man könnte zunächst versuchen das Tierheim schriftlich -unter Setzung einer Frist- zur Zahlung eines bestimmten Betrages auffordern und dann, nach Abwägung der Kosten und der Erfolgsaussichten, Klage einreichen.

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