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Hund im Auto bei 24 Grad Außentemperatur und direkter Sonneneinstrahlung

von Celine D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe folgendes Anliegen. Am 29.9.14 bin ich von Blankenburg nach Cattenstedt mit zwei Hunden spazieren gegangen um ca. 14:27 Uhr. Wir gingen an einem Auto vorbei, was direkt in der Sonne stand und hörten ein Bellen. Da fiel mir auf, dass im Kofferraum durch ein Schlitz guckend ein Hund sitzt. Als ich dort die Bauarbeiter fragte, wem das Auto gehört, hat er auf Arbeiter, die gerade Zäune umgebaut haben, hingewiesen. Ich machte die Halterin ausfindig und sie wollte ihren Hund nicht aus dem Auto holen. Habe ihr erklärt, dass es tödlich sein kann für ihr Haustier. Und sie bat mich zu gehen. Jedoch brachte ich es nicht übers Herz, den Hund dort drin zu lassen und guckte nach seinem Zustand durch die Scheibe. Er bellte nicht und guckte nur traurig und die Sonne schien direkt in sein Käfig rein. Die Halterin kam dann nach 15 min wütend auf mich zu, ich soll den Hund in Ruhe lassen. Nach langer Diskussion hat sie ihn endlich rausgenommen! Meine Frage ist zu dem Fall: Kann man dort etwas in die Wege leiten wegen Tierquälerei? Ich habe auch Bilder gemacht von dem Auto und dem Wetter! Mit freundlichen Grüßen Cecile D.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos. Je nach Einzelfall könnte eine Straftat wegen Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz vorliegen. Sie könnten daher eine schriftliche Anzeige an die Polizei richten. Fügen Sie die Fotos bei und benennen -wenn vorhanden- Zeugen. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und für einen Unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Kennzeichnen nur solche Dinge als Tatsache, die Sie selbst bezeugen können, Vermutungen oder Ihre Meinung zu diesem Verhalten, benennen Sie auch als solche, um keine falschen Tatsachen zu behaupten. Sollte die zuständige Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Straftat erkennen, wird sie die Akte an das zuständige Ordnungsamt weiterleiten, das dann prüft, ob ein Bußgeld verhängt wird und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

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