zurück zur Übersicht Rücktritt vom Hundekauf 01.11.2009 von Jenny C. Hallo Frau Fries, ich habe mir am 16.10.09 einen 11 monat alten Cane Corso bei einer Züchterin gekauft. Der Hund wäre angeblich stubenrein, sehr brav und man könnte ihn in einem uneingezäunten Gelände laufen lassen. Leider weiß der Hund von alledem nichts, jetzt hat er sogar einen Bekannten von mir gebissen und ich wollte ihn zurückbringen. Die Züchterin sagte erst, sie würde ihn zurück nehmen und jetzt will sie ihn doch nicht mehr nehmen. Muss die Züchterin den Hund zurück nehmen? mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt und was dort zu den Eigenschaften des Hundes und zu einer Rückgabe des Hundes vereinbart wurde. Eine gezielte Antwort ist daher nicht möglich. Unabhängig davon, könnten Sie sich eventuell auf die erteilte Zusage der Züchterin berufen und sie schriftlich auffordern, den Hund –gegen Rückgabe des Kaufpreises – wieder zurückzunehmen. In einem möglichen Gerichtsverfahren müssten Sie diese Zusage jedoch beweisen können, z.B. durch Zeugenaussagen, derjenigen Personen, die an diesem Gespräch beteiligt waren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt und was dort zu den Eigenschaften des Hundes und zu einer Rückgabe des Hundes vereinbart wurde. Eine gezielte Antwort ist daher nicht möglich. Unabhängig davon, könnten Sie sich eventuell auf die erteilte Zusage der Züchterin berufen und sie schriftlich auffordern, den Hund –gegen Rückgabe des Kaufpreises – wieder zurückzunehmen. In einem möglichen Gerichtsverfahren müssten Sie diese Zusage jedoch beweisen können, z.B. durch Zeugenaussagen, derjenigen Personen, die an diesem Gespräch beteiligt waren.