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Hund biss Welpen fast tot

von Esther E.

Guten Tag, vor vier Tagen kam der fünf Monate alte Labrador aus der Nachbarschaft auf unser Grundstück unterm Zaun durch. Meine beiden Hunde, Malinois, fingen an zu spielen. Der Rottweiler Labrador Mix ignorierte diesen Welpen. Unser Grundstück ist 2a groß und gegenüber waren die Besitzer des Welpen bei ihren Pferden. Als dann auch die Besitzerin ankam, um ihren Welpen zurückzuholen, öffnete ich das Tor zu unserem weiteren Grundstück, das aber nicht eingezäunt ist und alle Hunde liefen raus. Nach ein paar Minuten gelang es der Besitzerin ihrem Welpen die Leine umzulegen und dann ging es auch ganz schnell. Unser Mix griff den Welpen an und hatte ihn so schwer verletzt, dass der Kiefer zertrümmert wurde und er deshalb zwei Tage in der Klinik verbringen musste. Da es nicht das erste Mal war, dass der Welpe vorher schon zu uns kam, habe ich die Besitzer auch drauf hingewiesen, dass ich für nichts garantieren kann und sie den Hund doch bitte an der Leine lassen sollte, wenn er sich nicht abrufen lässt. Wie ist da die Rechtslage und muss die Versicherung die Behandlungsmethoden in voller Summe tragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da unstreitig ist, dass Ihr Hund den Welpen gebissen hat, haben Sie gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig für den Schaden aufzukommen, den Ihr Hund anrichtet. Bei Beißvorfällen mit anderen Hunden umfaßt dies z.B. die Tierarztkosten, Fahrtkosten zum Tierarzt, Medikamente, etc.). Da Sie offensichtlich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, melden Sie den Schaden dort (wenn noch nicht geschehen) umgehend. Um jedoch ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. die Tiergefahr des verletzten Welpen abgezogen werden, so dass Sie bzw. die Versicherung dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In der Praxis führt dies in der Regel zu einer Quotelung des Schadens, z.B. 50/50 oder 80/20 usw. Wie hoch die „Mitschuld“ des Welpen bzw. dessen Besitzer ist, läßt sich nicht pauschal beantworten und müsste letztlich im Streitfall von einem Gericht geklärt werden.

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