zurück zur Übersicht Schutzvertrag und Übernahme 07.11.2014 von Kristin H. Guten Tag, wir haben folgenden (leider sehr traurigen) Fall: Wir waren vor genau einem Jahr eine Pflegestelle für eine Hündin aus Rumänien. Wir waren mit der Hündin beim Tierarzt, da diese sich ständig extrem gekratzt und auch extrem gehaart hat. Die Tierärztin fand heraus, dass die Hündin eine starke Allergie gegen Hausstaub und Futtermilben aufwies. Da wir die Hündin fest in Herz geschlossen haben, wollten wir sie übernehmen. Obwohl im Pflegevertrag stand, dass die Organisation die Tierarztkosten übernimmt, haben sie nichts übernommen, da angeblich vorher nichts abgesprochen war. Wir haben allerdings öfter angerufen und gesagt, dass wir zum Tierarzt müssen, da es dem Hund sichtlich nicht gut ging. Bei der Übernahme wollte der Verein den vollen Kaufpreis (Schutzgebühr) von 280 €, die wir verweigerten, da wir die Tierarztkosten selbst bezahlt hatten (es waren über 200 €). Wir haben uns mit einer anderen Dame, die damals in dem Verein tätig war, geeinigt, dass wir die Hündin für 150 € übernehmen. Sofort haben wir das Geld überwiesen und den Vertrag eingescannt zurückgesendet. Die Email haben wir leider nicht mehr. Jetzt kommt der Verein ein Jahr später und möchte den Vertrag (vom Verein haben wir diesen Vertrag nie unterschrieben zurückbekommen). Da wir im Streit auseinander gegangen sind, möchten wir dem Verein den unterschriebenen Vertrag nicht schon wieder aushändigen, nur weil diese ihn verloren haben. Jetzt droht uns der Verein damit, das Veterinäramt einzuschalten und uns den Hund wieder wegzunehmen. Müssen wir Angst haben? Wir haben die Schutzgebühr von 150 € überwiesen und ein Jahr nichts mehr gehört. Wir möchten am Liebsten nicht mehr auf die Drohmails antworten. Außerdem haben wir zwischenzeitlich mit der Hündin eine Desensibilisierung begonnen, die jetzt schon insgesamt 400 Euro gekostet hat. Danke für die Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie mit dem Verein einen schriftlichen Tierschutzvertrag haben und die fällige Tierschutzgebühr gezahlt haben, könnte der Verein Ihnen die Hündin nur dann wieder wegnehmen, wenn der Verein hierzu berechtigt ist, sprich, wenn dem Verein ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag zusteht. Hierzu müssten zum einen der Tierschutzvertrag und die bisherige Korrespondenz vorliegen und zum anderen müssten die (angeblichen) Gründe des Vereins für die Rückforderung überprüft werden. Geben Sie den Originalvertrag auf keinen Fall aus der Hand, da es sich um ein wichtiges Beweismittel handelt. Das Ergebnis der Frage, ob der Verein ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag zusteht oder nicht, hat keinen Einfluss auf ein mögliches Einschreiten des Veterinäramtes, da dieses Amt nicht dafür zuständig ist, Vertragsangelegenheiten zwischen Tierschutzvereinen und Tierhaltern zu regeln. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig. Sollte der Verein Ihnen jedoch vorwerfen und beim Veterinäramt behaupten, dass Sie die Hündin nicht artgerecht halten, könnte es sein, dass das Amt tatsächlich tätig werden könnte. Da Sie die Hündin in Ihrem Besitz haben, einen Vertrag unterschrieben und die Tierschutzgebühr bezahlt haben, sind Sie derzeit in einer besseren Position, da der Verein seinen Herausgabeanspruch zur Not gerichtlich geltend machen müsste, wenn er auf die Herausgabe pocht. Er trägt dann sowohl das Prozess-, als auch das Kostenrisiko. Ob Sie die E-Mails einfach ignorieren können bzw. ob dies sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal bewerten. Wenden Sie sich mit dem Tierschutzvertrag, der bisherigen Korrespondenz und auch mit dem Pflegevertrag an einen Anwalt, um sowohl die Herausgabe-Forderung des Vereins, als auch mögliche Erstattungsansprüche hinsichtlich der entstandenen Tierarztkosten während der Pflegezeit prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie mit dem Verein einen schriftlichen Tierschutzvertrag haben und die fällige Tierschutzgebühr gezahlt haben, könnte der Verein Ihnen die Hündin nur dann wieder wegnehmen, wenn der Verein hierzu berechtigt ist, sprich, wenn dem Verein ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag zusteht. Hierzu müssten zum einen der Tierschutzvertrag und die bisherige Korrespondenz vorliegen und zum anderen müssten die (angeblichen) Gründe des Vereins für die Rückforderung überprüft werden. Geben Sie den Originalvertrag auf keinen Fall aus der Hand, da es sich um ein wichtiges Beweismittel handelt. Das Ergebnis der Frage, ob der Verein ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag zusteht oder nicht, hat keinen Einfluss auf ein mögliches Einschreiten des Veterinäramtes, da dieses Amt nicht dafür zuständig ist, Vertragsangelegenheiten zwischen Tierschutzvereinen und Tierhaltern zu regeln. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig. Sollte der Verein Ihnen jedoch vorwerfen und beim Veterinäramt behaupten, dass Sie die Hündin nicht artgerecht halten, könnte es sein, dass das Amt tatsächlich tätig werden könnte. Da Sie die Hündin in Ihrem Besitz haben, einen Vertrag unterschrieben und die Tierschutzgebühr bezahlt haben, sind Sie derzeit in einer besseren Position, da der Verein seinen Herausgabeanspruch zur Not gerichtlich geltend machen müsste, wenn er auf die Herausgabe pocht. Er trägt dann sowohl das Prozess-, als auch das Kostenrisiko. Ob Sie die E-Mails einfach ignorieren können bzw. ob dies sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal bewerten. Wenden Sie sich mit dem Tierschutzvertrag, der bisherigen Korrespondenz und auch mit dem Pflegevertrag an einen Anwalt, um sowohl die Herausgabe-Forderung des Vereins, als auch mögliche Erstattungsansprüche hinsichtlich der entstandenen Tierarztkosten während der Pflegezeit prüfen zu lassen.