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Hundehaltung wird vom Vermieter ohne Grund abgelehnt

von Julia M.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Freund, meine beiden Kinder (4/11) würden uns gerne einen Labrador-Mischling anschaffen. Wir hatten unseren Vermieter zunächst persönlich angesprochen. Dazu sei gesagt, dass in unserem Mietvertrag handschriftlich ein generelles Tierhaltungsverbot aufgenommen wurde. Wir versuchten unserem Vermieter unsere Situation darzustellen. Unsere Große hat viel durchgemacht und wir haben festgestellt, dass sie vom Verhalten her angenehmer ist, wenn sie mit dem Hund unserer Nachbarin von oben drüber zusammen ist. Unser Vermieter bezog sich auf das im Mietvertrag stehende Tierhaltungsverbot, wollte sich aber schlau machen und sich bei uns melden. Zwei Wochen später keine Antwort, also habe ich ihn schriftlich per Einschreiben mit Rückschein um die Erlaubnis gebeten und darum, uns innerhalb von einer Woche schriftlich zu antworten, ansonsten sehen wir die Sache als genehmigt an. Der Brief wurde vier Tage später bei der Post abgeholt = Fristverlängerung. Einen Tag vor Ablauf der Frist war der Vermieter bei uns auf dem Hof und fragte mich nach dem Hund. ich habe dann gesagt, dass wir ja immer noch auf eine Antwort warten; woraufhin er meinte, die Post vom Anwalt müsste schon längst da sein, es hätte sich mit unserem Schreiben überschnitten, da es am gleichen Tag rausgeschickt wurde. Wir haben keine Post erhalten. Ich fragte nach dem Grund der Absage. Es wird generell nicht mehr geduldet (aktuell lebt ein Hund im Haus), die Tiere machen Dreck und es würde angeblich immer Unstimmigkeiten unter den Mietern geben. Dies ist bisher mit dem vorhandenen Hund nicht der Fall, aber es muss wohl mal einen Extremfall gegeben haben, der aber mindesten sechs Jahre zurückliegt und auch danach hat er im Nachbarhaus noch einen Hund genehmigt. Ich möchte einen Hund nicht aufgeben, zumal wir auch direkt neben einer Hundewiese wohnen. Ich habe dem Vermieter auch gesagt, dass der Hund gar nicht allein zu Hause wäre, da ich ihn problemlos mit zur Arbeit nehmen kann (ich gehe vormittags in Teilzeit arbeiten) und auch sonst sind wir viel unterwegs. Ich habe auch noch einmal versucht, das mit meiner Tochter zu erklären. Er meinte nur, wir hätten den Mietvertrag nun mal so unterschrieben. Als ich sagte, dass ich mir laut diesem Mietvertrag noch nicht einmal Zierfische kaufen dürfte, sagte er nur, das sei etwas ganz anderes. Ich hab darum gebeten, mir das angebliche Schreiben seines Anwaltes zukommen zu lassen. Nun weiß ich nicht recht, was ich machen kann. Habe mit den anderen Mietern im Haus (insgesamt 7) gesprochen. Bis auf eine Partei (welche mit dem Vermieter engeres Verhältnis hat) würden sogar alle für den Hund unterschreiben. Die eine Partei hat gesagt, sie enthalten sich, prinzipiell haben sie nichts gegen Hunde, aber eines ihrer Kinder hätte Angst vor Hunden. Mit dem vorhandenen Hund kommt sie aber klar. Dort hatte ich dann noch versucht zu sagen, dass man das ja dann weiß und der Kleinen so gut es geht aus dem Weg geht, zumal ich sie vielleicht alle zwei Monate treffe im Treppenhaus. Ich denke, es liegt dort eher an dem Verhältnis zwischen dieser Partei und dem Vermieter. Wie gesagt, unsere Wohngegend ist sehr Hunde freundlich und der Hund würde nicht viel allein sein. Verunreinigungen im Treppenhaus würden wir selbstverständlich beseitigen. Es handelt sich um einen ruhigen Familienhund, der max. 45 cm Schulterhöhe hat. Muss ich das "Nein" meines Vermieters mit dieser für mich schwachsinnigen Begründung akzeptieren oder hätte ich Chancen, den Hund doch noch irgendwie zu bekommen? Die Hausgemeinschaft an sich ist hier eigentlich gut, aber das Verhältnis zu unserem Vermieter nicht so, da wir uns nicht alles gefallen lassen. Wenn denn mal gesprochen wird, kommt immer der Satz "Wenn ich Sie hier raus haben will, krieg ich Sie raus". Ich denke, dass die Ablehnung nur mit der fehlenden Sympathie zusammenhängt. Ich hoffe, Sie könne uns helfen und lieben Dank vorab für eine Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Seit der der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 ist eine Mietvertragsklausel nach der die Hunde-und Katzenhaltung generell verboten ist, unwirksam (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit einer solchen Klausel nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Da Sie schreiben, dass die anderen Mieter keine Einwände haben, könnten Sie sich dies z.B. von den Nachbarn schriftlich bestätigen lassen und dem Vermieter vorlegen. Schreiben Sie Ihren Vermieter nun nochmals schriftlich und per Einschreiben an, legen die Liste vor, beziehen sich auf das Urteil des BGH und verlangen innerhalb von einer Woche eine schriftliche Zustimmung zur Hundehaltung. Sollte er diese wiederum ablehnen oder ignorieren, lassen Sie sich entweder von einem Mieterverein oder einem Anwalt vertreten. Da Sie schreiben, dass das Verhältnis zu Ihrem Vermieter nicht so gut ist und er Ihnen zwischen den Zeilen offensichtlich schon mit einem „Rausschmiß“ droht, schaffen Sie sich den Hund nicht an, bevor die Situation verbindlich geklärt ist, um den zwischen Ihnen schwelenden Streit nicht eskalieren zu lassen.

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