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Streit mit Landwirt wegen frei laufenden Hunden

von Anja G.

Hallo Frau Fries, ich weiß, es ist immer ein leidiges und schwieriges Thema mit den Landwirten und den Hundehaltern. Ich habe bei mir im Ort schon mal nachgefragt beim Ordnungsamt, wo ich wann meinen Hund frei laufen lassen darf. Hier sagte man mir, dass es nur in öffentlichen Parkanlagen einen Leinenzwang gibt, was auch ausgeschildert ist, und natürlich das Verbot auf Spielplätzen. Jetzt habe ich eine schöne Gassi-Runde gefunden, wo mein Hund zuerst sein Geschäft verrichten kann, welches ich auch einsammle, gibt ja genug Hundetoiletten bei uns. Ich gehe da immer mit zwei anderen Freundinnen, die ebenfalls einen Hund haben, spazieren und dort, wo der Leinenzwang dann aufhört, lassen wir unsere Hunde auch miteinander spielen. Wir laufen einen normalen geteerten Weg entlang, wo auf einer Seite des Weges ein Feld von einem Landwirt ist. Manchmal rennen die Hunde in das Feld beim Spielen. Jetzt beschwert sich der Landwirt auf ziemlich lautstarke Art und Weise bei uns, wir seien für das Sterben seiner Kälber und Rinder verantwortlich. Es ist richtig, dass viele "Hundehaufen" dort am Wegrand liegen, was ich nicht verstehen kann. Wie ich bereits geschrieben habe, es gibt bei uns genug Hundetoiletten. Nur, was ist, wenn dieser Landwirt uns jetzt anzeigen will, obwohl diese Haufen nicht von unseren Hunden sind? Langsam wissen wir nicht mehr, wo wir Gassi gehen sollen ... Und was mich daran am meisten ärgert ist, dass dieser Landwirt selbst einen Hund besitzt. Was könnte passieren, wenn er uns wirklich anzeigen will? Wir wollen mit dem Landwirt keinen Streit, aber er lässt auch nicht mit sich in Ruhe reden. Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Landwirten in der Tat oft schwierig. Rechtlich sind in diesen Fällen verschiedene Bereiche betroffen. Der erste Bereich ist das Ordnungsrecht der Stadt/Gemeinde, sprich die Frage nach dem Leinenzwang, die Sie ja bereits durch das Ordnungsamt beantwortet bekommen haben. Der zweite Bereich ist das Jagdrecht, da -was viele nicht wissen- außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke Jagdgebiet ist. Die konkreten Regelungen finden sich im Bundesjagdgesetz und dem jeweiligen Landesjagdgesetz, aus denen sich auch/weitere Regelungen zur Anleinpflicht ergeben können. Der dritte Bereich und dies ist der hier einschlägige, da der Landwirt Ihnen vorwirft, dass Sie ihm einen wirtschaftlichen Schaden zufügen würden, sind die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Landwirte. Sofern die Landwirte dem Hundehalter nachweisen können, dass dessen Hund ihm einen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, z.B. durch die Verschmutzung mit Kot und/oder das Buddeln und Rennen auf den Feldern und damit verbundenen Zerstörung der Aussaat etc., haftet der Hundehalter grundsätzlich gemäß § 833 BGB. Sowohl Jäger als auch Landwirte können zudem theoretisch einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB geltend machen, wobei dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Da Ihre Versuche, die Situation friedlich mit dem Landwirt zu klären, leider nicht erfolgreich waren, könnten Sie dennoch versuchen eine gütliche Lösung zu finden, z.B. durch die Einschaltung eines Schiedsamtes, falls der Landwirt Ihnen weiterhin mit einer Anzeige droht. Spätestens wenn er von Ihnen die Zahlung eines konkreten Schadensersatzes fordert oder wenn er Sie tatsächlich anzeigen sollte, sollten Sie sich anwaltlich beraten/oder vertreten lassen.

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