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Mietswohnung

von Bianca S.

Hallo! Zu meiner Person: Ich bin Bianca S., bewohne mit meinem Mann, unseren zwei Kindern und unserer 18 Monate alten Kangal Lady eine 120 qm Wohnung über zwei Etagen in einem Mietshaus einer Wohnungsgesellschaft. Bei unserem Einzug im November letzten Jahres haben wir uns die schriftliche Zustimmung der Vermietungsgesellschaft geholt, unsere Hündin in der Wohnung rechtens zu halten. Bei unserem Einzug wohnte in der Wohnung unter uns ein älterer Herr, der zudem noch schwerhörig war. Der ist im Sommer verstorben und nun haben wir eine neue Nachbarin unten, die noch nicht dort wohnt, aber ihe Nase schon ziemlich hoch hält. Ein Kangal ist nun mal ein Wachhund und da unser Haus ein Eckgrundstück ist, was an einer großen Wiese liegt, auf der Hundehalter gern die Hunde ihr Geschäft verrichten lassen, ist unsere Hündin öfters mal in Action. Wenn wir uns zuhause befinden, unterbinden wir dies natürlich sofort, aber ab und zu ist man ja auch einkaufen, die Kinder von der Schule abholen oder anderweitig mal weg. Sie besteht darauf, dass Nala sich ruhig verhält. Ich muss dazu sagen, dass sie nachts bei uns im Schlafzimmer schläft und wenn sie schläft, dann bellt sie nicht. Dementsprechend ist nachts für Ruhe gesorgt. Tagsüber kann ich ihr aber kaum das Bellen verbieten. Natürlich versuche ich es so gut es geht zu unterbinden, aber einem Herdenschutzhund seinen Instinkt zu verbieten und ihn davon abhalten, sein Reich zu verteidigen ist wohl kaum machbar. Ich habe Angst, dass die neue Nachbarin sich mit der vermietenden Wohnungsbaugesellschaft in Verbindung setzt und uns hier raus haben will. Sie ist allein stehend und dass hier keine Totenstille herrscht, ist allein durch unsere Kinder (5 und 7) kaum machbar. Bitte helfen sie mir, denn bevor ich meine Nala abgebe, würden wir lieber umziehen, was jedoch sehr schwer wird. Ich bin wegen Selbstständigkeit ortsgebunden und wir haben gute vier Jahre lang nach einer Wohnung gesucht, in der vier Zimmer, für jedes Kind ein Kinderzimmer, sind. Es ist in einem kleinen Dorf sehr schwer, hier gibt es kaum große Wohnungen, die zudem noch Hunde, geschweige denn einen Kangal akzeptieren. Ich habe wirklich Angst, dass die Nachbarin so weit geht und uns hier raqus ekelt. Über eine Antwort mit der Rechtslage würde ich mich sehr freuen. MfG Bianca S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters haben geben lassen. Da der Vermieter diese Erlaubnis jedoch nachträglich widerrufen darf, wenn es durch den Hund z. B. zu nachweisbaren erheblichen Lärmbelästigungen der anderen Mieter kommt, sollten Sie möglichst versuchen, den Streit mit der Nachbarin friedlich zu klären. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Da es sehr häufig zu Streitigkeiten aufgrund von Hundegebell kommt, gibt es hierzu viele Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren muss, die jedoch leider nicht einheitlich sind. So gibt es Gerichte, die hundefreundlicher sind und anerkennen, dass Hunde nun mal keinen „An- und Ausschalter“ haben, anders z. B. ein Gerichtsurteil des OLG Köln, das besagt, dass Hunde nicht länger als 10 Minuten am Stück und insgesamt nur 30 Minuten täglich bellen dürfen. Zudem nur außerhalb der Mittags- (13:00 – 15:00) und Nachtzeit (22:00 – 6:00), wobei auch leises Wimmern und Jaulen des Hundes hiervon auch erfasst seien, da dies genauso lästig und störend sei. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Sie sollten sich daher unbedingt mit Ihrer Nachbarin gütlich einigen, z. B. mit Hilfe eines Schiedsmannes/-frau, da die Nachbarin beim Amtsgericht unter Umständen eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken könnte, die dann mit einem Bußgeld bei jedem Verstoß verbunden wäre. Wie Sie Ihre Hündin vom Bellen abhalten, um dieses Bußgeld nicht zahlen müssen, bleibt ihnen dabei überlassen. Auch das – nachvollziehbare – Argument, dass Ihre Hündin ein Herdenschutz ist, wird hierbei nicht weiterhelfen, da Sie sich freiwillig für eine solche Rasse entschieden haben. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass die Hündin während Ihrer Abwesenheit allein im Garten ist. Dies sollten Sie daher vermeiden. Des Weiteren könnte Ihre Nachbarin sich – wie Sie schon befürchten – an Ihren Vermieter wenden und z. B. die Miete mindern. Spätestens dann wird Ihr Vermieter sich einschalten. Sollte eine gütliche Lösung nicht möglich sein bzw. Ihr Vermieter die Abschaffung der Hündin fordern, sollten Sie sich umgehend von einen Mieterverein oder einem Anwalt beraten und vertreten lassen.

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