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Hundebiss von Hund zu Hund

von Georg H.

Zum Vorfall: Ich war mit meinem Hund joggen. Mein Hund lief an meiner rechten Seite "Fuß" an der kurzen Leine. Da ich vor mir einen Hundehalter mit seinem Hund wahrnahm, wechselte ich auf die rechte Seite und lief an ihm vorbei. Der andere Mann führte seinen Hund an einer sog. "Flexileine/Ausziehleine". Der Hund war ca. 4-5 m vor seinem Halter auf der linken Straßenseite. Als ich bereits ca. einige Meter an diesem vorbei war, lief plötzlich dessen Hund von links nach rechts und biss meinem Rüden ohne Vorankündigung von hinten in die linke Flanke. Ein Ausweichen meinerseits war nicht möglich. Auch ging von meinem Hund keinerlei Gefahr oder Aktion aus. Der andere Hundehalter rief seinen Hund nicht zurück bzw. er holte die Leine nicht ein. Auch interessierte ihn nicht mein Hinweis, sich doch die Wunde an meinem Hund anzusehen. Nicht einmal eine Entschuldigung kam seinerseits. Bei einem späteren zufälligen Treffen mit dem Hundehalter äußerte er sich auf mein Anfragen, was mit der Rechnung geschehen solle, dass ich ihm diese einfach in den Briefkasten werfen soll. Das Weitere werde dann schon seine Versicherung machen. Zum Vorfall selbst machte er nur die Angaben, dass er im Moment des Hundebisses keine Einflussmöglichkeit auf seinen Hund hatte. Nun erhielt ich von der Versicherung des Mannes die Nachricht, dass sie nur 50% übernehmen will, da von meinem Hund nach BGB auch eine Gefahr ausgehe. Auf meinen Widerspruch hin holte die Versicherung beim anderen Hundehalter eine Nachfrage ein. Nun behauptet dieser, dass mein Hund seinen angebellt hätte, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Soll ich den Restbetrag von ca. 50 € einklagen? Ich muss noch hinzufügen, dass der Hund des anderen Mannes auch bei anderen Hundehaltern aufgrund seines unberechenbaren Verhaltens bekannt und bei der Gemeinde bereits aktenkundig ist. Mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gängige Praxis der Versicherungen zunächst 50% der entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen. Die Begründung, dass von Ihrem Hund eine Gefahr ausgehe, ist grundsätzlich nicht falsch. Nach der herrschenden Rechtssprechung muss sich der Hundehalter des verletzten Hundes die sogenannte Tiergefahr des eigenen Hundes zurechnen lassen (in der Regel 20% bzw. 25%), da der eigene Hund durch seine Anwesenheit beigetragen hat. Ob jedoch im Einzelfall gerechtfertigt ist, diese Tiergefahr mit 50 % anzusetzen, läßt sich pauschal nicht bewerten, da hierfür die Einzelheiten des Sachverhaltes bekannt sein müßten und auch, ob es Zeugen für den Vorfall gab. Da Sie schreiben, dass es bereits mehrere Vorfälle gab und der Hund bereits „aktenkundig“ sei, könnten Sie die Versicherung nochmals schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen und verweisen auf das passive Verhalten Ihres Hundes und den Umstand, dass der Hund Ihres Wissen nach bereits öfters in Beißvorfälle verwickelt war. Des Weiteren sollten Sie den Beißvorfall auch dem zuständigen Ordnungsamt melden und anfragen, ob für den Hund bereits ein Maulkorb und oder Leinenzwang gilt.

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