zurück zur Übersicht Katze beim Nachbarn 24.11.2014 von Angelika S. Unsere Katze wird ständig von unseren Nachbarn über Tage bei sich in der verrauchten Wohnung gehalten. Wir haben die Katze von Bekannten aufgenommen, da sie keine Hauskatze, sondern eine mit Freigang ist. Holen die Katze dort ab und danach ist sie über Tage verstört. Was können wir dagegen tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen und gefüttert und in die Wohnung gelassen werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Ich nehme an, dass Sie den Herrn bereits mehrfach erfolglos mündlich aufgefordert haben, dies zu unterlassen. Sie könnten ihn nun schriftlich auffordern, zukünftig jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Herausgabeklage sowie Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten dieser beiden Möglichkeiten lassen Sie sich jedoch vorab unbedingt anwaltlich beraten. Da das Einschalten eines Anwalts und/oder eines Gerichts gegen Nachbarn jedoch nicht selten einem „Nachbarschaftskrieg“ endet, sollten Sie möglichst eine gütliche Lösung finden, z.B. durch eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Sollte auch das erfolglos verlaufen, müssten Sie sich letztlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen und gefüttert und in die Wohnung gelassen werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Ich nehme an, dass Sie den Herrn bereits mehrfach erfolglos mündlich aufgefordert haben, dies zu unterlassen. Sie könnten ihn nun schriftlich auffordern, zukünftig jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Herausgabeklage sowie Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten dieser beiden Möglichkeiten lassen Sie sich jedoch vorab unbedingt anwaltlich beraten. Da das Einschalten eines Anwalts und/oder eines Gerichts gegen Nachbarn jedoch nicht selten einem „Nachbarschaftskrieg“ endet, sollten Sie möglichst eine gütliche Lösung finden, z.B. durch eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Sollte auch das erfolglos verlaufen, müssten Sie sich letztlich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden.