zurück zur Übersicht Rückgabe nach verbotenem Weiterverkauf 07.11.2009 von Janette H. Hallo, ich hatte meinen Hund verkauft mit dem Vertrag, dass sie das Tier nicht verkaufen darf. Nun hat sie es doch getan, noch viel teurer als sie ihn bei mir gekauft hat. Auch eine Hündin hat sie jemand anderen verkauft. Diese Besitzerin konnte die Tiere auch nicht behalten und wollte sie auch wieder verkaufen. Das hat meine Freundin gesehen und wir haben die Tiere abgeholt. Ich hab mit der neuen Besitzerin, die die Tiere zuletzt gehabt hat, ausgemacht, das ich beide Tiere - die Hündin sowie meinen Rüden - zurück nehme und sie später dafür von mir einen Welpen bekommt. Das ist schriftlich festgehalten. Nun wollte ich mal fragen ob ich die andere Hündin jetzt behalten darf oder die der anderen zurück geben muss, die als erstes meinen Rüden gekauft hat? Sie ist auch nicht geimpft und gechipt wenn ich das jetzt mache dann kann sie mir ja nicht mehr genommen werden oder?Da sie ja beweisen muss, dass es ihre Hündin gewesen ist und sie kann sie ja von mietrecht her ja auch nicht und will sie auch nicht. Sie will sie nur wegen des Geldes, dass sie sie wieder teuer verkaufen kann. Aber laut dem Vertrag, den ich ja mit der letzten Besitzerin gemacht habe, bekommt sie ja einen Welpen von mir, da sie mir die beiden Hunde gegeben hat. Darf ich sie jetzt behalten oder nicht?? Danke für eine schnelle Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Schilderung etwas verwirrend, daher ist mir keine Beantwortung sondern nur eine grobe Einschätzung möglich. Anscheinend hat die “neue Besitzerin“ die Hunde von Ihrer Vertragspartnerin gekauft und wäre damit Eigentümerin der beiden Hunden geworden. Mittels der schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen, hätte sie die beiden Hunde und das Eigentum daran nun an Sie übertragen und Sie dürften die Hunde behalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Schilderung etwas verwirrend, daher ist mir keine Beantwortung sondern nur eine grobe Einschätzung möglich. Anscheinend hat die “neue Besitzerin“ die Hunde von Ihrer Vertragspartnerin gekauft und wäre damit Eigentümerin der beiden Hunden geworden. Mittels der schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen, hätte sie die beiden Hunde und das Eigentum daran nun an Sie übertragen und Sie dürften die Hunde behalten.