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Anfütterung unseres Katers! HILFE

von Denise Anja D.

Im Frühjahr diesen Jahres hat unsere Nachbarin angefangen unseren Kater Jonni zu füttern. Dieser ist daraufhin nicht mehr nach Hause gekommen. Wir haben dann eindringlich das „gute“ Gespräch mit der Dame gesucht und sie gebeten dies zu unterlassen. Nun haben wir festgestellt, dass Sie wieder angefangen hat. Als wir gestern dort waren, um unseren Kater zu holen, wollte sie diesen erst nicht rausgeben und hat uns klar gemacht, dass sie ihn behalten möchte. Nachdem wir dann damit gedroht haben, unser „Eigentum“ durch die Polizei herausgeben zu lassen, hat sie ihn rausgegeben. Wir lieben unseren Kater sehr, haben ihn nun aber in der Wohnung gelassen und werden ihn nicht mehr rauslassen, da die Dame alles für eine Katze angeschafft hat und uns unseren Kater streitig machen möchte. Welche Möglichkeiten haben wir hier zu agieren, auch rechtlich? Wir möchten Jonni ungerne drin halten. Fakt ist aber, dass wir ihn beim nächsten Mal nicht zurück erhalten werden. Was können wir tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre Nachbarn Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um ihr zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Da Sie schreiben, dass bisher friedliche Gespräche möglich waren und noch kein „Krieg“ herrscht, scheint eine gütliche Lösung noch möglich. Statt Rechtsanwalt und/oder Polizei, sollten Sie zunächst überlegen das zuständige Schiedsamt einschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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