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Fristlose Wohnungskündigung

von Justine G.

Sehr geehrte Frau Fries, leider haben wir folgendes Problem: Heute, am 04.12.14, haben wir eine fristlose Kündigung von unserem Vermieter bekommen. Grund sei der Hund. Denn im Januar '14 sprach uns unser Vermieter an, dass er die Wohnung sanieren will und wir übergangsweise in eine andere Wohnung sollen. (Glücklicherweise gibt es dafür einen Zeugen.) Am nächsten Tag jedoch sagte er, wir sollten ganz aus der Wohnung raus. Scheinbar merkte er, es ist nicht so einfach, denn kurze Zeit später bekamen wir von seiner Verwaltung, die gleichzeitig Anwältin ist, einen Brief, dass wir den Hund bis zum xx.xx.xx. abgeben müssen, ansonsten würde eine Mahnung folgen. Wir haben unseren Hund natürlich nicht abgegeben. Es folgten noch ein paar weitere Mahnungen. Zudem hatte ich mich mit unserem Vermieter auch persönlich getroffen, um über diese Situatuion zu sprechen. Er hat sich jedoch an keine Absprachen gehalten. Und da es leider nur mündlich war, kann ich auch nichts beweisen. Heute kam dann also die fristlose Kündigung. Geht das so einfach? Denn seine Verwaltung/Anwältin verlangt, dass am 05.01.2015 die Wohnungsübergabe stattfindet. Ich muss dazu sagen, dass in unserem Mietvertrag von 2003 steht, dass, wenn unsere alte Berner Sennenhündin nicht mehr lebt, nur noch ein Hund in Dackelgröße genehmigt werden wird, bei Anfrage. Wir haben uns jedoch nach dem Tod unserer Berner Hündin 2011 2012 eine neue Berner Sennenhündin geholt - ohne zu fragen. Aber alle anderen Nachbarn von uns, die ebenfalls Mieter von unserem Vermieter sind, halten Hunde. Teilweise sogar ohne erlaubte Tierhaltung. Zudem wurde vor über 10 Jahren ein aggressiver Bullterrier (der auch später eingeschläfert werden musste aufgrund von diversen Beißattacken auf Menschen) hier in diesem Haus geduldet. Er hat unsere jetzige Hündin 1,5 Jahre geduldet, bevor überhaupt irgendein Wort von ihm kam. Denn er kennt sie von Welpe an, da er nur zwei Häuser weiter von uns wohnt. Er beschuldigt uns/den Hund sogar, dass sie "aggressiv" wäre, weil sie bellt, wenn man das Grundstück betreten will. Aber sie macht nichts und keiner beschwert sich bei uns. Selbst die kleinen Zeitungsjungs freuen sich tierisch, wenn meine Hündin gerade im Garten ist und wollen sie streicheln. (Wir wohnen in einem Haus mit zwei Wohnungen, jedoch ist die andere Wohnung seit drei Jahren leer, somit wohnen wir hier auf diesem umzäunten Grundstück komplett alleine.). Und wenn meine Hündin gerade im Garten ist und bellt, geht immer sofort einer gucken, ob und wer hier rein will. Vorab bedanke ich mich schon einmal für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Justine G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da bereits eine fristlose Kündigung ausgesprochen und ein Auszugstermin genannt wurde, sollten Sie sich unverzüglich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wenden um die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen und eine etwaige Räumungsklage zu verhindern. In Ihrem Fall müssen sowohl der Mietvertrag als auch die bisherigen Schreiben der Verwaltung/Rechtsanwältin vorliegen und verschiedene Aspekte geprüft werden, beginnend mit der Klausel in Ihrem Mietvertrag. Da dort offensichtlich nicht die Hundehaltung per se verboten ist, sondern von der Zustimmung Ihres Vermieters abhängig ist, scheint diese Klausel wirksam zu sein. Auch die Einzel-Zustimmung zur Haltung der verstorbenen Berner-Sennenhündin könnte wirksam sein, fraglich ist jedoch, ob die Einschränkung der anschließenden Hundehaltung „in Dackelgröße“ wirksam ist, dies müsste genauer geprüft werden. Zwar haben Sie sich bewußt über Ihren Mietvertrag hinweggesetzt, da Ihr Vermieter jedoch 1,5 Jahre von Ihrer zweiten Berner Hündin wußte und diese duldete, ist zu prüfen, inwieweit er sich dagegen noch wehren kann, sofern die „Dackel-Klausel“ überhaupt wirksam ist. Da Sie schreiben, bereits mehrere Abmahnungen des Vermieters ignoriert haben, ist die fristlose Kündigung durch den Vermieter zwar der theoretisch richtige nächste Schritt, ob dieser jedoch wirksam ist, sollten Sie wie gesagt, unbedingt kurzfristig prüfen lassen.

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