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Wie viele Katzen darf ich in einer Mietwohnung halten?

von Annika H.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich drei Edelkatzen halten darf. Sollten diese versterben, ist es nötig vom Vermieter die Erlaubnis zu holen, bevor eine neue Katze bei mir einzieht. Muss ich wirklich die Erlaubnis einholen, wenn eins meiner Tiere verstirbt und ich mir eine neue Katze holen möchte? Darf ich bei dieser Klausel, die besagt ich dürfe drei Edelkatzen halten, wirklich nur drei Katzen halten oder ist es auch in Ordnung vier oder fünf Katzen in meiner Wohnung zu halten, wenn diese es räumlich zulässt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da ein Vermieter die Katzenhaltung nicht generell verbieten kann, aber seine Erlaubnis von seiner Zustimmung abhängig machen kann, scheint diese Klausel zwar grundsätzlich wirksam zu sein. Da sich aus Ihrer Schilderung jedoch leider nicht der genaue Inhalt ergibt, sondern widersprüchlich erscheint, müsste Ihr Mietvertrag eingesehen und geprüft werden, ob diese Klausel hinsichtlich der Zustimmung vor einem Neuerwerb und hinsichtlich der Beschränkung auf drei Katzen, wirksam formuliert ist. Nicht klar ist nämlich, ob allgemein die Haltung von drei Katzen erlaubt ist (dann bräuchte es eigentlich die Zustimmung bei Anschaffung einer neuen dritten Katze nicht) oder ob nicht vielmehr die drei konkreten Katzen erlaubt sind, die Sie bei Erhalt der Haltungserlaubnis hatten (hierfür spräche, der Zustimmungsvorbehalt des Vermieters bei Einzug einer neuen dritten Katze). Letztlich geht es immer um die Frage, ob die Katzenhaltung und die jeweilige Anzahl der Katzen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört und der Vermieter daher zustimmen muss. Dies läßt sich jedoch nicht pauschal beantworten und muss letztlich von dem zuständigen Gericht geklärt werden. Sollte Ihr Vermieter daher seine Zustimmung zur Anschaffung einer neuen dritten Katze oder einer vierten Katze ablehnen, wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht und lassen sich über die Erfolgsaussichten hiergegen vorzugehen und auch das entsprechende Kostenrisiko ausführlich beraten.

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