zurück zur Übersicht Meldung des Hundes im Hunderegister Niedersachsen 02.01.2015 von Ute S. Guten Abend, gern würde ich von Ihnen erfahren, ob es immer noch Pflicht ist, seinen Hund im Hunderegister NDS zu melden. Mir schwirren Nachrichten/Infos im Kopf über nicht-Rechtmäßigkeit. Daher würde ich gern von Ihnen auf den neusten Gesetzesstand gebracht werden. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen, Ute S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im November 2014 gingen entsprechende Nachrichten, durch die Presse. Anlass waren die beiden Klagen von Hundehaltern in Niedersachen vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Am 17.11.2014 wurde hierüber mündlich verhandelt. Der Pressemitteilung des VG Hannovers vom 11.11.2014 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=129177&_psmand=126?) ist die Begründung der Klagen zu entnehmen. Die beiden Kläger haben sich demnach wohl nicht gegen die Un-/Rechtmäßigkeit des Registers an sich gewendet, daher war dies auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Streitig war nur, ob das Register als privates Unternehmen den fälligen Eurobetrag überhaupt und wenn ja per Verwaltungsakt festlegen darf. Da der verklagte Betreiber des Registers die beiden angefochtenen Bescheide aufgehoben hat, haben sich die beiden Prozesse erledigt, so dass das Gericht sich inhaltlich nicht mehr damit beschäftigen und darüber entscheiden mußte/durfte. Wie das zuständige Landwirtschaftsministerium zukünftig vorgehen wird ist wohl noch offen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf daher am besten an das Register oder an das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen und erfragen dort den aktuellen Sachstand.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im November 2014 gingen entsprechende Nachrichten, durch die Presse. Anlass waren die beiden Klagen von Hundehaltern in Niedersachen vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Am 17.11.2014 wurde hierüber mündlich verhandelt. Der Pressemitteilung des VG Hannovers vom 11.11.2014 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=129177&_psmand=126?) ist die Begründung der Klagen zu entnehmen. Die beiden Kläger haben sich demnach wohl nicht gegen die Un-/Rechtmäßigkeit des Registers an sich gewendet, daher war dies auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Streitig war nur, ob das Register als privates Unternehmen den fälligen Eurobetrag überhaupt und wenn ja per Verwaltungsakt festlegen darf. Da der verklagte Betreiber des Registers die beiden angefochtenen Bescheide aufgehoben hat, haben sich die beiden Prozesse erledigt, so dass das Gericht sich inhaltlich nicht mehr damit beschäftigen und darüber entscheiden mußte/durfte. Wie das zuständige Landwirtschaftsministerium zukünftig vorgehen wird ist wohl noch offen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf daher am besten an das Register oder an das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen und erfragen dort den aktuellen Sachstand.