zurück zur Übersicht Meine Ex gibt mir meine Labrador-Hündin nicht zurück 05.01.2015 von Hans Josef H. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ex-Lebensgefährtin gibt mir meine Labrador-Hündin nicht zurück. Habe ihr mit der Polizei gedroht, es kam nichts zurück von ihr. Was kann ich machen? Ich brauche Ihre Hilfe dringend. Mit freundlichen Grüßen, Herr H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Alleineigentümer des Hundes ist bzw. ob Sie und Ihre Exfreundin jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des Kaufvertrags nicht beurteilen. Versuchen Sie sich zunächst gütlich mit Ihrer Exfreundin zu einigen bzw. einen möglichen Konflikt, der mit der Hündin eigentlich nichts zu tun hat, zu klären und halten das Ergebnis am Besten schriftlich fest. Sollte dies nicht möglich sein, müßten Sie sie letztlich auf Herausgabe verklagen und in diesem Verfahren den Nachweis Ihres Alleineigentums führen können, da das Gericht zunächst die Eigentumslage klären muss und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden wird. Lassen Sie sich daher über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Alleineigentümer des Hundes ist bzw. ob Sie und Ihre Exfreundin jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben. Dies lässt sich ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des Kaufvertrags nicht beurteilen. Versuchen Sie sich zunächst gütlich mit Ihrer Exfreundin zu einigen bzw. einen möglichen Konflikt, der mit der Hündin eigentlich nichts zu tun hat, zu klären und halten das Ergebnis am Besten schriftlich fest. Sollte dies nicht möglich sein, müßten Sie sie letztlich auf Herausgabe verklagen und in diesem Verfahren den Nachweis Ihres Alleineigentums führen können, da das Gericht zunächst die Eigentumslage klären muss und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden wird. Lassen Sie sich daher über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen anwaltlich beraten.