zurück zur Übersicht Kampfhundesteuer 06.01.2015 von Liana M. Guten Tag, seit 2012 haben wir unseren Hund Balou von Bekannten übernommen. In dem Impfpass damals stand leider Mastiff, beim Tierarzt wurde uns aber gesagt dass es kein Mastiff sei, sondern ein Boxer mit Mastiff gekreuzt. Jetzt ist Folgendes die Frage: Wir bezahlen die Kampfhundesteuer von 350 €. Gibt's da rechtliche Mittel, die wir anwenden können, damit der Hund auch als Mischling eingestuft wird? Bei der Anmeldung vom Hund in der Gemeinde wollte man den Hund nicht mal sehen, da sofort klar war, Kampfhund. Selbst wenn nur ein Mastiff drin sei, ist es ein Kampfhund. Stimmt das so? Denn in seinem jetzigen Impfpass steht Mischling. Bitte helfen Sie mir. Durch meinen neuen Job kann ich mir das nicht mehr leisten. Tierheim ist für mich keine Option. Ich Danke Ihnen. Frohes Neues, Liana Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort findet sich in der Hundesteuersatzung von Waldmohr, die im Internet zu finden ist. Gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung werden für gefährliche Hunde erhöhte Steuern erhoben. Bei den dort namentlich aufgeführten Hunderassen (so auch der Mastiff), wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat. Dies gilt ausdrücklich auch für Kreuzungen dieser Rassen. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde durch welche konkreten Unterlagen Sie nachweisen können, dass von Balo keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit ausgeht, damit Sie den „normalen“ Steuersatz zahlen können. Ist er allerdings bereits aufgrund eines Beißvorfalles als gefährlich eingestuft, scheidet diese Möglichkeit aus.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort findet sich in der Hundesteuersatzung von Waldmohr, die im Internet zu finden ist. Gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung werden für gefährliche Hunde erhöhte Steuern erhoben. Bei den dort namentlich aufgeführten Hunderassen (so auch der Mastiff), wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat. Dies gilt ausdrücklich auch für Kreuzungen dieser Rassen. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde durch welche konkreten Unterlagen Sie nachweisen können, dass von Balo keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit ausgeht, damit Sie den „normalen“ Steuersatz zahlen können. Ist er allerdings bereits aufgrund eines Beißvorfalles als gefährlich eingestuft, scheidet diese Möglichkeit aus.