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Hund widerrrechtlich weitervermitteltn

von Elke M.

Guten Tag, im August habe ich einen Hundewelpen vermittelt mit Abgabe-Vertrag, der beinhaltet, dass, falls der Hund nicht mehr gehalten werden kann, er an mich zurückzugeben sei und im Falle einer Vermittlung nur mit meiner Zustimmung. Nun wurde der Hund weitervermittelt ohne meine Zustimmung und mein Wissen, eine Adresse wurde mir auf Nachfrage ungern geben. Nachdem ich dorthin gefahren bin, musste ich feststellen, dass dort der angebliche neue Halter gar nicht wohnt und auch nicht bekannt ist laut Nachbarn. Der Hund ist nicht zu finden und nun bin ich völlig verzweifelt, weil ich nicht weiß, was mit ihm passiert ist. Der alte Besitzer gibt keine weiteren Auskünfte und droht mir, mich wegen Belästigung anzuzeigen. Welche Möglichkeiten habe ich noch, um den Hund wiederzufinden? Vielen Dank MfG Elke M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie den Hund gegen eine Schutzgebühr vermittelt haben. Indem Sie mit dem Käufer also einen Kaufvertrag abgeschlossen, den Hund übergeben und im Gegenzug den Kaufpreis erhalten haben, haben Sie ihm das Eigentum an dem Hund übereignet. Zwar hat er nach Ihrer Schilderung gegen den Vertrag verstoßen, als er ohne Rücksprache den Hund weitergegeben hat, was durchaus ärgerlich aber rechtlich in der Regel folgenlos bleibt, da Ihnen kein Schaden entstanden sein wird. Für diesen Fall sollte eine Vertragsstrafe vereinbart werden, die dann eingeklagt werden kann. Zudem ist es ein Unterschied, ob Sie vereinbart haben, dass der Käufer Sie vor der Weitergabe des Hund informieren muss oder ob explizit ein Vorkaufsrecht zu Ihren Gunsten schriftlich vereinbart wurde. Wenn zwischen dem Käufer und dem „neuen Halter “ ein wirksamer Vertrag, z.B. ein Kaufvertrag oder ein Schenkungsvertrag zustande gekommen ist, könnte dieser Vertrag im Zweifel wirksam sein und der derzeitige Besitzer wäre der rechtmäßige Eigentümer des Hundes und wäre daher nicht verpflichtet Ihnen den Hund herauszugeben. Sie könnten die Käufer auffordern Ihnen die richtige Adresse zu nennen (sofern er diese überhaupt hat). Ob je nach Vertragsinhalt die Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann bzw. sollte, sollten Sie jedoch anhand des Vertrages vorab anwaltlich prüfen lassen.

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