zurück zur Übersicht Hund ausgerissen und gebissen 12.11.2009 von Britta A. Hallo! Mein Hund hat sich beim Gassi gehen von der Leine gelöst und ist weggelaufen. Bei dieser Aktion hatte er einen anderen Hund gebissen nun wird er als gefährlich eingestuft. Was für Kosten kommen auf mich zu, um diesen Hund behalten zu können? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allein die Einstufung als “gefährlicher Hund“ bedeutet nicht automatisch, dass Sie den Hund nicht behalten dürfen. Mit dieser Einstufung verbunden sind in der Regel behördliche Auflagen, wie z.B. Leinen- und Maulkorbzwang, Durchführung eines Wesenstest etc. Eine Auskunft zu den anfallenden Kosten ist nicht möglich. Sollte die Behörde jedoch die Beschlagnahmung des Hundes bereits angeordnet haben, können Sie innerhalb der mitgeteilten Frist, je nach Bundesland, gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen oder dagegen klagen. Hinsichtlich Kosten und Erfolgsaussichten dieser Rechtsmittel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Allein die Einstufung als “gefährlicher Hund“ bedeutet nicht automatisch, dass Sie den Hund nicht behalten dürfen. Mit dieser Einstufung verbunden sind in der Regel behördliche Auflagen, wie z.B. Leinen- und Maulkorbzwang, Durchführung eines Wesenstest etc. Eine Auskunft zu den anfallenden Kosten ist nicht möglich. Sollte die Behörde jedoch die Beschlagnahmung des Hundes bereits angeordnet haben, können Sie innerhalb der mitgeteilten Frist, je nach Bundesland, gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen oder dagegen klagen. Hinsichtlich Kosten und Erfolgsaussichten dieser Rechtsmittel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.