zurück zur Übersicht Bullterrier Haltung in Bayern 26.01.2015 von Maros B. Hallo, ich hätte ein paar Fragen zum Bullterrier in Deutschland. Da ich aus der Slowakei komme, weiß ich nich genau, wie das Gesetz und anderes ist zum Bullterrier halten. Ich habe schon lange im Internet gesucht, aber einer sagt das und ein anderer wieder das. Ich hoffe, dass Sie mir helfen können, wie es ist, was ich brauche, welche Papiere und ob es eigentlich erlaubt ist, einen Bullterrier zu haben und vielleicht die Kosten. Ich lese schon länger Informationen über Training und Bullterrier, da ich natürlich zu erst bereit sein muss, einen Bullterrier zu haben und problemlos zu trainieren. Vielen Dank für die Antwort und mit Grüßen. Maros B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut und verantwortungsbewußt, dass Sie sich vor der möglichen Anschaffung eines Bullterriers über die Haltungsvoraussetzungen informieren. Sehr ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der bayerischen Polizei (https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022 ) und der bayerischen Verwaltung (http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/6555183803). Die Regelungen finden sich in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Die so genannten „Kampfhunde“ werden in Kategorien unterteilt, wobei die verschiedenen Bullterrier-Arten in den Kategorien I und II zu finden sind. So gehört z.B. der Staffordshire Bullterrier in die sehr strenge Kategorie I und der Bullterrier hingegen in die Kategorie II. Hunde dieser Kategorie gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt. Da die Haltung eines „Kampfhundes“ ohne gemeindliche Erlaubnis mit einer Geldbuße bis zu 10.000.- €, die Züchtung eines „Kampfhundes“ mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- € geahndet werden, sollten Sie sich unbedingt vorab umfassend informieren, da ein Verstoß hiergegen aus Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenden Sie sich am Besten an das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde und informieren sich dort ausführlich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut und verantwortungsbewußt, dass Sie sich vor der möglichen Anschaffung eines Bullterriers über die Haltungsvoraussetzungen informieren. Sehr ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der bayerischen Polizei (https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022 ) und der bayerischen Verwaltung (http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/6555183803). Die Regelungen finden sich in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Die so genannten „Kampfhunde“ werden in Kategorien unterteilt, wobei die verschiedenen Bullterrier-Arten in den Kategorien I und II zu finden sind. So gehört z.B. der Staffordshire Bullterrier in die sehr strenge Kategorie I und der Bullterrier hingegen in die Kategorie II. Hunde dieser Kategorie gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt. Da die Haltung eines „Kampfhundes“ ohne gemeindliche Erlaubnis mit einer Geldbuße bis zu 10.000.- €, die Züchtung eines „Kampfhundes“ mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- € geahndet werden, sollten Sie sich unbedingt vorab umfassend informieren, da ein Verstoß hiergegen aus Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenden Sie sich am Besten an das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde und informieren sich dort ausführlich.