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Hundewelpe mit Parvovirus gekauft

von Léini S.

Sehr geehrte Frau Fries, Am 22. Dezember 2014 bin ich mit meinem Bruder (mein Mann war leider durch die Arbeit verhindert) zur "Hobbyzüchterin" nach Mechernich gefahren, um unseren Welpen, so wie das mit ihr im Vorfeld abgesprochen war, abzuholen. Wir hatten den Welpen im Vorfeld schon zweimal besucht. Die Hygiene ließ zu wünschen übrig, aber ansonsten hatten wir einen guten Eindruck von Frau M. Erst bei unserer Ankunft informierte sie uns darüber, dass der Welpe erkrankt sei. Wir hatten bis zu dem Zeitpunkt noch nichts über den Parvovirus gehört, sie nutzte unsere Unwissenheit und Unerfahrenheit aus. Sie erklärte uns sehr wohl, dass es eigentlich ein sehr schlimmer Virus sei, dass es nur eine sehr milde Form davon sei, da sie schließlich geimpft wurde und, dass das überhaupt kein Problem wäre und Ruby in 2 Tagen wieder putzmunter sein würde. Sie hat uns außerdem erzählt, dass sie schon einige ihrer kranken Welpen im kranken Zustand an die Besitzer abgegeben hat und es denen allen mittlerweile wieder gut gehen würde. Sie sehe also kein Problem darin, dass wir Ruby mitnehmen sollten und versprach dazu, alle weiter anfallenden medizinische Kosten zu übernehmen. Also rief sie in unserer Anwesenheit ihren Tierarzt an, um zu fragen, ob der Virus für unsere Katzen gefährlich wäre oder nicht. Sie schilderte ihm die Situation und er meinte bloß, dass für die Katze keine Gefahr besteht und riet uns mit keinem Wort davon ab, den Welpen mit nach Hause zu nehmen.Da Ruby noch munter umher tollte und mit den Informationen, die wir hatten, alles gar nicht so schlimm aussah, haben wir Ruby mit nach Hause genommen. Während wir da waren. kamen schon die nächsten Welpenkäufer. Ich zahlte noch den restlichen Betrag des Welpen (225 Euro Anzahlung im Voraus + 250 Euro bar) und wir sind dann noch mit ihr ins Nachbardorf gefahren, um noch eine Nutri-Cal Paste vom Tierarzt abzuholen, damit wir ausgerüstet wären, falls Ruby in den nächsten 2 Tagen noch nichts fressen sollte. In dem ganzen Chaos wurde jedoch kein Kaufvertrag unterschrieben, was mir erst viel später auffiel. Ein Vorkaufvertrag existiert jedoch.Zu Hause ging es Ruby dann immer schlechter und die Informationen, die ich im Internet über den Virus fand, waren sehr beunruhigend. den Tierarzt war überhaupt nicht glücklich darüber, dass wir einen kranken Welpen zu uns genommen hatten. Er spritzte ihr ein Antiemetikum und Antibiotikum. Am nächsten Tag fuhren wir in die Tierklinik nach Trier. Hier erklärte man mir, dass, egal wie fit der Welpe noch aussieht, die Überlebenschancen beim Parvovirus 50/50 stehen. Auch diese Tierärztin war sehr verärgert, dass die Züchterin uns den Welpen in dem Zustand mitgab. Sie behielten Ruby da, aber nach 3 Tagen in der Tierklinik ist Ruby am 26.12.14 trotz aller Bemühungen verstorben. Zu dieser Zeit hatte ich noch Kontakt mit der Züchterin und sie versprach auch die Rechnung zu zahlen. Danach brach der Kontakt ab. Die Rechnung ist nun gekommen, seitdem versuche ich regelmäßig Frau M. zu erreichen, bis jetzt ignoriert sie jedoch meine Anrufe, weder ruft sie mich zurück. Natürlich möchte ich auch den Kaufpreis zurückfordern. Zudem kommt, dass ich auf der Internetseite "Deine Tierwelt", sehe, dass sie schon wieder Welpen zum Verkauf anbietet. Wie schätzen Sie den Fall ein? Lohnt es sich für die Summe (475 Euro Welpen + 364,66 Euro Tierklinik) einen Anwalt einzuschalten, falls Frau M. sich weiterhin weigert mit uns zu reden? Was kann ich unternehmen, damit interessierte Welpenkäufer nicht den gleichen Fehler bei ihr machen wie wir? Darf sie überhaupt "Hobbyzüchten" in diesen Zuständen? Mit freundlichen Grüßen Léini S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Ereignisses an mich wenden müssen. Da die Verkäuferin zugegeben hat, dass Ruby bereits ihr erkrankt war und da die Hündin leider verstorben ist, müsste geprüft werden, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen können und einen Schadensersatzanspruch (Tierarzt- und Fahrtkosten) haben. Dies ist eine Frage des so genannten Gewährleistungsrechts der Verkäuferin aus dem (mündlichen) Kaufvertrag. Ist ein verkaufter Hund krank, also rechtlich ausgedrückt “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Problematisch ist in Ihrem Fall jedoch, dass die Verkäuferin Sie -laut Ihrer Schilderung- bereits vor der Bezahlung und der Übereignung des Welpen über die Erkrankung an sich und die spezielle Diagnose „Parvo“ aufgeklärt hat. Somit könnten Ansprüche wegen der „Mangelhaftigkeit“ generell ausgeschlossen sein, da Sie den Mangel vor der Übereignung bereits kannten. Dass Sie auf die Erklärung der Züchterin und dem Anruf bei einem -angeblichen- Tierarzt vertraut haben, statt sich zunächst selbst über die Krankheit zu informieren und erst dann zu entscheiden, ob Sie die Ruby nehmen möchten, ändert daran nichts. Da Sie jedoch schreiben, dass es einen Vorkaufvertrag gibt und Sie vor der Übergabe bereits eine Anzahlung geleistet haben, müsste dieser Vertrag vorliegen, um zu prüfen, ob sich bereits aus diesem Vertrag Ansprüche ergeben. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Verkäuferin mit der Zusage „sie versprach dazu, alle weiter anfallenden medizinische Kosten zu übernehmen.“ ein Anerkenntnis abgegeben hat, auf dass Sie sich berufen können. Im Streitfall müßten Sie dieses Anerkenntnis jedoch beweisen können. Sie sollten die Verkäuferin nunmehr schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihnen den Kaufpreis und die entstandenen Tierarztkosten innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Kündigen Sie an, dass Sie sich rechtliche Schritte vorbehalten. Sollte sie sich weigern oder dies ignorieren, sollten sich die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich prüfen zu lassen. Unabhängig hiervon, sollten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden, da sich aus der Schilderung ergibt, dass die Verkäuferin regelmäßig wissentlich kranke Welpen verkauft.

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