zurück zur Übersicht Laufzeit Versicherungsvertrag 14.11.2009 von Petra K. Guten Tag . Ich habe 2007 einen Hunde OP Vertrag abgeschlossen, dieser hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Nun die Frage: Ist dies Rechtens? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Eine 10-jährige Vertragslaufzeit ist durchaus zulässig, kann jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist schon gekündigt werden. Gemäß § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann ein Versicherungsvertrag, „der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden“.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ja. Eine 10-jährige Vertragslaufzeit ist durchaus zulässig, kann jedoch bereits vor Ablauf dieser Frist schon gekündigt werden. Gemäß § 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann ein Versicherungsvertrag, „der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden“.