zurück zur Übersicht Nachbars Katzen 18.02.2015 von Cornelia S. Hallo, laut unserem Mietvertrag sind Katzen in der Wohnung erlaubt, dürfen aber nicht rausgelassen werden. Ist der Vermieter berechtigt, dies so zu bestimmen? Andere Nachbarn lassen ihre Katzen raus, dies ist nur so lange geduldet, wie sich niemand beschwert. Hat man dann ein Dauerrecht, die Katze rauszulassen, gilt das dann für alle oder nur für die Leute, wo sich niemand beschwert? Wie sieht das rein rechtlich aus? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Regelung, die den Freigang von Katzen verbietet, gibt es nicht. Auch die Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte ist nicht einheitlich. So gehen manche Gerichte davon aus, dass Freigang zur artgerechten Katzenhaltung zwingend dazu gehört, andere Gerichte hingegen, sehen auch eine reine Wohnungshaltung als artgerecht an. Um zu prüfen, ob das Verbot in Ihrem konkreten Mietvertrag wirksam ist, müsste der Mietvertrag vorliegen und nicht nur das Verbot, sondern die gesamte Klausel, die die Tierhaltung betrifft, auf Wirksamkeit geprüft werden. Wichtig ist auch, ob es sich um eine vorgefertigte Klausel handelt, oder ob dies individuelle mit Ihrem Vermieter vereinbart und begründet wurde. Ebenfalls wichtig zu wissen wäre, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnanlage mit verschiedenen Eigentümern handelt und dies z.B. den Freigang von Katzen ausgeschlossen haben und Ihr Vermieter sich daran halten müsste, etc. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Mietvertrag an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt/in für Mietrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine gesetzliche Regelung, die den Freigang von Katzen verbietet, gibt es nicht. Auch die Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte ist nicht einheitlich. So gehen manche Gerichte davon aus, dass Freigang zur artgerechten Katzenhaltung zwingend dazu gehört, andere Gerichte hingegen, sehen auch eine reine Wohnungshaltung als artgerecht an. Um zu prüfen, ob das Verbot in Ihrem konkreten Mietvertrag wirksam ist, müsste der Mietvertrag vorliegen und nicht nur das Verbot, sondern die gesamte Klausel, die die Tierhaltung betrifft, auf Wirksamkeit geprüft werden. Wichtig ist auch, ob es sich um eine vorgefertigte Klausel handelt, oder ob dies individuelle mit Ihrem Vermieter vereinbart und begründet wurde. Ebenfalls wichtig zu wissen wäre, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnanlage mit verschiedenen Eigentümern handelt und dies z.B. den Freigang von Katzen ausgeschlossen haben und Ihr Vermieter sich daran halten müsste, etc. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Mietvertrag an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt/in für Mietrecht.