zurück zur Übersicht

Zweithund

von Ariane S.

Ich lebe in einer Mietwohnung und durch den Vermieter wurde mir die Genehmigung zur Haltung eines Hundes erteilt. Darf ich mir nun automatisch einen Zweithund zulegen oder muss ich mir dafür auch eine Extragenehmigung einholen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar darf ein Vermieter die Hundehaltung nicht generell mietvertraglich ausschließen. Er kann jedoch seine Erlaubnis zur Hundehaltung einschränken, z.B. auf nur einen Hund, so wie in Ihrem Falle. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an, also aus welchen Gründen der Vermieter die Erlaubnis für einen weiteren Hund ablehnt und ob diese Gründe berechtigt sind. Dies läßt sich pauschal nicht bewerten. Bevor Sie sich einen zweiten Hund anschaffen, sollten Sie daher Ihren Vermieter schriftlich um die schriftliche Erteilung der Erlaubnis für die Haltung eines weiteren Hundes einholen. Sollte er sich weigern, sollten Sie Ihren Mietvertrag und die Ablehnung bzw. die Gründe der Ablehnung von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt/in überprüfen lassen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung