zurück zur Übersicht Zweithund 22.02.2015 von Ariane S. Ich lebe in einer Mietwohnung und durch den Vermieter wurde mir die Genehmigung zur Haltung eines Hundes erteilt. Darf ich mir nun automatisch einen Zweithund zulegen oder muss ich mir dafür auch eine Extragenehmigung einholen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf ein Vermieter die Hundehaltung nicht generell mietvertraglich ausschließen. Er kann jedoch seine Erlaubnis zur Hundehaltung einschränken, z.B. auf nur einen Hund, so wie in Ihrem Falle. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an, also aus welchen Gründen der Vermieter die Erlaubnis für einen weiteren Hund ablehnt und ob diese Gründe berechtigt sind. Dies läßt sich pauschal nicht bewerten. Bevor Sie sich einen zweiten Hund anschaffen, sollten Sie daher Ihren Vermieter schriftlich um die schriftliche Erteilung der Erlaubnis für die Haltung eines weiteren Hundes einholen. Sollte er sich weigern, sollten Sie Ihren Mietvertrag und die Ablehnung bzw. die Gründe der Ablehnung von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt/in überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar darf ein Vermieter die Hundehaltung nicht generell mietvertraglich ausschließen. Er kann jedoch seine Erlaubnis zur Hundehaltung einschränken, z.B. auf nur einen Hund, so wie in Ihrem Falle. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an, also aus welchen Gründen der Vermieter die Erlaubnis für einen weiteren Hund ablehnt und ob diese Gründe berechtigt sind. Dies läßt sich pauschal nicht bewerten. Bevor Sie sich einen zweiten Hund anschaffen, sollten Sie daher Ihren Vermieter schriftlich um die schriftliche Erteilung der Erlaubnis für die Haltung eines weiteren Hundes einholen. Sollte er sich weigern, sollten Sie Ihren Mietvertrag und die Ablehnung bzw. die Gründe der Ablehnung von einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt/in überprüfen lassen.