zurück zur Übersicht Freigänger-Katze - Nachbarproblem 25.02.2015 von Jutta D. Kann ich etwas dagegen tun, wenn die Gartennachbarn Ihren Rasen u. a. mit chemischen Dünger düngen und die Katze hinterher darüber läuft. Beim Putzen der Pfoten wird dann die Chemie abgeleckt u. das kann ebenso wie Salzstreuen im Winter nicht gesund sein. Ich hatte zwei 14 + 15 Jahre alte Maine Coon-Katzen. Der 14-jährige Kater ist drei Tage nach Düngung des Nachbargartens (es roch nach Chemie) sehr krank geworden(Nieren-, Leber- u. Bauspeicheldrüsen-Entzündung) und war vorher kerngesund. Ein halbes Jahr später ist er wegen Nierenschwäche neben seiner hinzugekommenen Diabetes gestorben. Die 15-jährige Maine Coon ist noch vollständig gesund, ich fürchte aber schon das Frühjahr mit den chemischen Düngern. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß Jutta D. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB ist derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch ein Unterlassungsanspruch könnte geprüft werden. Allerdings müßten Sie für einen durchsetzbaren Anspruch unter anderem zweifelsfrei beweisen können, dass Ihr Kater aufgrund des ausgebrachten Düngers verstorben bzw. erkrankt ist. Zwar spricht die Erkrankung wenige Tage nach dem Düngen dafür, dies reicht jedoch im Streitfall nicht aus und könnte letztlich wahrscheinlich nur mittels eines Sachverständigengutachtens geklärt werden. Handelt es sich bei dem Dünger z.B. um ein verbotenes Gift, könnte sich der Nachbar unter Umständen auch ordnungswidrig verhalten haben. Informieren Sie sich in der Nachbarschaft, ob eventuell noch weitere Katzen, von denen Sie wissen, dass sie durch den Nachbargarten laufen, erkrankt sind. Da Sie nicht schreiben, ob Sie mit Ihrem Nachbarn bereits gesprochen haben, könnten Sie entweder zunächst in einem Gespräch versuchen, Ihre Sorgen und die Erkrankung bzw. den Tod Ihrer Katze anzubringen und den Nachbarn über die Risiken des Düngers aufzuklären. Ob Sie den oben genannte Schadensersatz geltend machen können/sollten, müsste jedoch zunächst geprüft werden. Falls Sie sich jedoch bereits in einem (angehenden) Nachbarschaftsstreit aufgrund des Düngers befinden, sollten Sie sich vor weiteren Schritten anwaltlich über Ihre möglichen Ansprüche und das Kostenrisiko der Durchsetzung beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB ist derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch ein Unterlassungsanspruch könnte geprüft werden. Allerdings müßten Sie für einen durchsetzbaren Anspruch unter anderem zweifelsfrei beweisen können, dass Ihr Kater aufgrund des ausgebrachten Düngers verstorben bzw. erkrankt ist. Zwar spricht die Erkrankung wenige Tage nach dem Düngen dafür, dies reicht jedoch im Streitfall nicht aus und könnte letztlich wahrscheinlich nur mittels eines Sachverständigengutachtens geklärt werden. Handelt es sich bei dem Dünger z.B. um ein verbotenes Gift, könnte sich der Nachbar unter Umständen auch ordnungswidrig verhalten haben. Informieren Sie sich in der Nachbarschaft, ob eventuell noch weitere Katzen, von denen Sie wissen, dass sie durch den Nachbargarten laufen, erkrankt sind. Da Sie nicht schreiben, ob Sie mit Ihrem Nachbarn bereits gesprochen haben, könnten Sie entweder zunächst in einem Gespräch versuchen, Ihre Sorgen und die Erkrankung bzw. den Tod Ihrer Katze anzubringen und den Nachbarn über die Risiken des Düngers aufzuklären. Ob Sie den oben genannte Schadensersatz geltend machen können/sollten, müsste jedoch zunächst geprüft werden. Falls Sie sich jedoch bereits in einem (angehenden) Nachbarschaftsstreit aufgrund des Düngers befinden, sollten Sie sich vor weiteren Schritten anwaltlich über Ihre möglichen Ansprüche und das Kostenrisiko der Durchsetzung beraten lassen.