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Angeleinter Hund beisst unangeleinten Hund ausserhalb Grundstück

von Martina V.

Beim Spazierengehen kam ich an einem Grundstück vorbei, wo der Hund des Besitzers in dessen Grundstück kläffend umherlief. Das Grundstücktor stand offen. Auf die Bitte dieses zu schliessen, wurde ich belehrt, dass der Hund aufs Wort hört. Ich ging mit meinem angeleinten Hund auf der anderen Straßenseite am Grundstück vorbei. In Höhe des Tores, rannte der unangeleinte Hund durchs Tor auf meinen Hund zu, und attackierte ihn. Daraufhin biss mein Hund kräftig zu, sodaß ein ausgedehnter Klinikbesuch mit OP usw für den anderen Hund nötig war. Jetzt habe ich die Rechnung präsentiert bekommen. Hab es der Tierhalterhaftpflicht gemeldet. Aber wie sieht es aus, wenn die Versicherung nur einen Teil der Rechnung aufgrund von Teilschuld bezahlen will? Kann der andere Halter Regressansprüche für den Rest an mich stellen, oder muss er meiner Versicherung Widerspruch einlegen, damit er den Rest bekommt? Wie sieht die allgemeine Haftung aus ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Vorliegend könnte das rücksichtslose Verhalten des anderen Hundehalters dazu führen, dass die Versicherung ihm nur einen kleinen Teil seines Schadens erstattet oder die Regulierung des Schadens sogar gänzlich ablehnt. Ist er damit nicht einverstanden, könnte er sich direkt an Sie wenden oder Klage einreichen. Erkundigen Sie bei Ihrer Versicherung über das weitere Vorgehen.

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