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Hund in der Ehe angeschafft

von Elke J.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind verheiratet. Wir bekamen einen Hund geschenkt. Ohne Vertrag und Unterlagen. Ca. zwei Wochen später wollte ich vom Vorbesitzer einen Schutzvertrag abschließen, das sicherte dem Hund zu, dass er bei mir bis Lebensende bleibt und nicht verkauft oder weitergegegeben werden darf. Da ich finanziell etwas über meinen Mann erfahren hatte, er mich anlog, behielt ich den Schutzvertrag für mich, da ich wusste, dass wenn er kein Geld mehr hat, den Hund weggibt. Er hat sich Anfang Februar von mir getrennt und behauptet, es ist sein Hund. Am 24.2. gab er den Hund weg. Und ich komme nicht an den Hund, obwohl ich weiß, wo sie ist. Obwohl der Vertrag aussagt, dass es mein Hund ist . Wem ist der hund nun? Was kann ich tun? MfG Elke J.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist die derzeitige Eigentumslage, sprich ob der neue Besitzer durch die Übergabe Ihres Mannes rechtmäßiger Eigentümer des Hundes geworden ist. Dies ist jedoch an dieser Stelle und ohne Kenntnis der Einzelheiten und des Vertrages nicht möglich. Hierfür müsste zunächst geklärt werden, ob Sie bei Anschaffung des Hundes Alleineigentümerin oder ob Sie und Ihr Mann beide Miteigentümer des Hundes geworden sind, weil der Hund in der Ehe angeschafft wurde (wobei hierfür auch wichtig zu wissen wäre, ob Sie Gütertrennung vereinbart haben etc.) Wer für den Hund die laufenden Kosten zahlt und ihn steuerlich angemeldet hat etc, ist hierfür nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte/sollte. Ob der Schutzvertrag, den Sie mit dem Vorbesitzer haben, von dem Ihr Mann aber offensichtlich nichts weiß, geeignet ist Ihr Alleineigentum nachzuweisen, ist fraglich. Des Weiteren ist zu prüfen, ob Sie z.B. von der Übergabe bereits im Vorfeld wußten und nicht widersprochen haben. Sollten Sie sich mit den neuen Haltern nicht einigen können, wenden Sie sich bei Bedarf an einen Fachanwalt/in für Familienrecht, da sich eine familienrechtliche Angelegenheit handelt.

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