zurück zur Übersicht Kastration Freigänger 16.03.2015 von M. D. Hallo, ich wollte mich erkundigen, ob man einen streunenden Kater einfangen und kastrieren lassen darf. Ich habe da Bedenken, denn das Tier könnte ja auch jemandem gehören, und dann wird man das nicht dürfen, oder? Wie finde ich überhaupt heraus, ob unser Gebiet (siehe Adresse) inzwischen die gesetzliche Regelung hat (Kastrationspflicht)? Vielen Dank für Ihre Infos, M. D. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich um eine fremde Katze handelt, würden Sie mit der Kastration vorsätzlich eine fremde Katze, also fremdes Eigentum „beschädigen“ im Sinne des BGB und könnten sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig machen. Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die -eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ob dies jedoch in Ihrem konkreten Fall anwendbar ist, müsste geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Meines Wissens gibt es in H. keine Verpflichtung zur Kastration von Freigängern, für eine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage sollten Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeindeverwaltung wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich um eine fremde Katze handelt, würden Sie mit der Kastration vorsätzlich eine fremde Katze, also fremdes Eigentum „beschädigen“ im Sinne des BGB und könnten sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig machen. Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die -eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ob dies jedoch in Ihrem konkreten Fall anwendbar ist, müsste geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Meines Wissens gibt es in H. keine Verpflichtung zur Kastration von Freigängern, für eine verbindliche Auskunft über die aktuelle Rechtslage sollten Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeindeverwaltung wenden.