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Hundehalter will nicht für Schaden aufkommen

von Sarah L.

Hallo Frau Fries, bei einem Spaziergang mit unseren vier Hunden begegneten mein Mann und ich einer älteren Nachbarin mit ihrem Schäferhund. Wir hatten drei unserer Hunde angeleint, sie ihren Hund auch, aber der riss sich los und stürzte sich auf unsere Älteste. Er biss sich in ihrer Hüfte fest und fügte ihr schwere, tiefe Fleischwunden zu. Wir konnten die Hunde trennen, indem ich den Schäferhund an den Hinterläufen anhob und mein Mann den Kopf des Tieres wegzog. Als wir die Hunde bereits getrennt hatten, kamen zwei Nachbarn dazu und fragten nach dem Ablauf. Bereits jetzt verdrehte die ältere Dame völlig den tatsächlichen Sachverhalt. Sie hatte auch in die rangelnden Hunde gegriffen und dabei eine leichte Verletzung an der Hand davon getragen. Wir haben den Vorfall sofort nach der tierärztlichen Behandlung beim Ordnungsamt gemeldet und wollten ihn auch der Polizei melden, die aber kein Interesse daran hatte, da sich der Hund losgerissen hatte und nicht mutwillig auf uns gehetzt wurde. Die Gegenseite wurde ebenfalls vom Ordnungsamt gehört und die Ansage, die wir daraufhin bekamen, war "Aussage gegen Aussage". Die Hundehalter weigern sich, uns die entstandenen Tierarztkosten zu erstatten. Sie wollten, dass wir ihre Arztkosten übernehmen. Was können wir machen? Können wir was machen? LG und danke für Ihre Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie sollten die Weigerung der Dame nicht einfach hinnehmen, da sie gemäß § 833 BGB als Halterin verpflichtet ist, den Schaden, den ihr Tier anrichtet, zu ersetzen. Fordern Sie sie schriftlich auf, die entstandenen Kosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Sollte sie sich weiterhin weigern, sollten die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage abgewogen werden. Hinsichtlich der Arztkosten der Dame ist zu sagen, dass sie fahrlässig gehandelt hat als sie die kämpfenden Hunde trennen wollte. Da sie mit einer Verletzung rechnen musste, kann sie auch keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld beanspruchen. Auch wenn die Polizei Ihre Anzeige “abgewimmelt“ hat, sollten Sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Fertigen Sie eine schriftliche Strafanzeige, die Sie nicht an die Polizei, sondern direkt an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf schicken.

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