zurück zur Übersicht Hund 30.03.2015 von Melanie K. Hallo liebes Team, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich hatte mal einen Jorkie, den habe ich an einen Bekannten verkauft. Nun ist er dem Alkohol verfallen und kann sich um die Tiere nicht mehr richtig kümmern. Vor einer Woche wurde ich nachts angerufen und gesagt, dass genau der Hund aufgefunden wurde, alleine sitzend, jaulend, draußen in der Kälte. Nun ist sie bei mir, was er auch weiß, nach Absprache. Jetzt will er den Hund zurück, ansonsten macht er eine Anzeige, was mir ja egal ist, ich möchte aber nicht, dass der Hund dahin zurückgeht. Für weitere Gespräche ist er nicht bereit, er sagt, ich habe ihm den geklaut, was nicht wahr ist. Habe genug Zeugen, die bestätigen können, dass der Hund gefunden wurde. Selbst die Finderin, die ihn zu mir brachte. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund nicht gestohlen haben, da Sie jedoch wissen, wer Eigentümer des gefundenen Hundes ist und Sie ihm sein Eigentum auf Verlangen nicht zurückgeben wollen, könnte es sich um eine strafbare Unterschlagung handeln. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie mit ihm eine Absprache über den Verbleib des Hundes bei Ihnen getroffen haben und dies für die Beurteilung der Rechtslage entscheidend sein könnte, müsste zunächst bekannt sein, was genau Sie besprochen haben und ob Sie dies beweisen könnten. Um zu prüfen, ob Sie ihm den Hund tatsächlich nicht zurückgeben müssen, lassen Sie vor Ort anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund nicht gestohlen haben, da Sie jedoch wissen, wer Eigentümer des gefundenen Hundes ist und Sie ihm sein Eigentum auf Verlangen nicht zurückgeben wollen, könnte es sich um eine strafbare Unterschlagung handeln. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie mit ihm eine Absprache über den Verbleib des Hundes bei Ihnen getroffen haben und dies für die Beurteilung der Rechtslage entscheidend sein könnte, müsste zunächst bekannt sein, was genau Sie besprochen haben und ob Sie dies beweisen könnten. Um zu prüfen, ob Sie ihm den Hund tatsächlich nicht zurückgeben müssen, lassen Sie vor Ort anwaltlich beraten.