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Arztkosten bei Fundtier

von Andrea L.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht mehr weiter. Keine Behörde, kein Tierschutzverein, kein Tierheim, niemand kann mir weiterhelfen. Ich habe vor zwei Monaten eine Katze gefunden. War schon oft beim Arzt, weil es ihr nicht gut ging. Habe damals schon über 200 Euro bezahlt. Nun war ich am Montag in der Klinik, weil es ihr so schlecht ging. Rechnung 400 Euro. Ich bin so verzweifelt, weil mir niemand hilft. Ich kann es nicht zahlen. Als Dank, dass ihr der armen Mieze das Tierheim erspart habe, sitze ich jetzt auf den Kosten von 600 Euro. Was soll ich denn tun? Haben Sie für mich einen Rat, wohin ich mich noch wenden kann?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ergibt sich der geschilderte Fall häufig, da Städte und Gemeinden versuchen, das Fundtier zu einem „herrenlosen Wildtier“ zu erklären, um nicht zur Versorgung und Pflege des Fundtieres herangezogen werden zu können. Ist eine ordnungsgemäße Fundmeldung vom Finder gemacht worden, entstehen weniger Probleme, diese ergeben sich, wenn das Tier z. B. so schwer verletzt ist, dass nicht zunächst die Meldung gemacht werden kann, sondern sofort ein Tierarzt aufgesucht werden muss. Rein rechtlich hat das Tier dann noch nicht den Status „Fundtier“ im Sinne des Fundrechts (§§ 965 – 984 BGB) und die Behörde wäre auch (noch) nicht zuständig. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Frage, ob der Tierarzt diese Kosten (wenn der Finder diese nicht bezahlen will) von der Stadt bzw. Gemeinde als zuständige Fundbehörde erstattet bekommt bzw. einklagen kann, ist leider nicht einheitlich. So gibt es Gerichtsentscheide zugunsten, aber auch zu Lasten von Tierärzten. Das recht aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) ist jedoch von Bedeutung. Das OVG hatte einem Tierarzt Recht gegeben, der ein Fundtier notärztlich versorgt hatte, und hat die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt. Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig. Welche konkreten Schritte nun in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgreich wären, ließe sich erst nach Kenntnis aller Einzelheiten klären. Wenden Sie sich daher zur weiteren Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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