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Bei Trennung - wer bekommt die Hunde?

von Hildegard K.

Wir haben uns vor ca. vier Wochen getrennt. Wir haben zwei Hunde. Zuerst habe ich den Größeren (Dalmatiner), da er zu uns ins Auto sprang und nicht mehr raus wollte, gehabt. Dann hat mein Mann mich erpresst und die Umstände zwangen mich, den Hund herauszugeben. Bei seinem Auszug aus dem vorher gemeinsam bewohnten Haus hat er mir den Dalmatiner dann wieder gegeben. Nun erpresst er mich erneut und gibt an, dass der Hund ihm gehöre, weil er die Hundesteuer und Versicherung bezahlt hätte (über mein Konto). Die Hundesteuer läuft bei der Gemeinde auf seinem Namen. Nun will er den Hund mit Polizei abholen. Der Dalmatiner ist sehr stark auf mich bezogen und zittert schon, wenn er nur anruft. Kann mein Mann auf die Herausgabe bestehen? Was kann oder sollte ich tun? Vielen Dank für eine Antwort. H. K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage, ist die derzeitige Eigentumslage zu klären. Hierfür müsste zunächst geklärt werden, ob Sie bei Anschaffung des Hundes Alleineigentümerin oder ob Sie und Ihr Mann beide Miteigentümer des Hundes geworden sind, weil der Hund in der Ehe angeschafft wurde (wobei hierfür auch wichtig zu wissen wäre, ob Sie Gütertrennung vereinbart haben etc.) Wer für den Hund die laufenden Kosten zahlt und ihn angemeldet hat, ist hierfür nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte/sollte. Dies läßt sich nicht ohne Kenntnis der Einzelheiten beurteilen. Des Weiteren müssten die Einzelheiten der Übergabe/Rückgabe des Hundes durch Ihren Mann anläßlich seines Auszuges bekannt sein, um zu prüfen, ob hierin z.B. ein Verzicht auf den Hund o.ä. liegen könnte. Da eine gütliche Einigung nicht möglich zu sein scheint und Sie derzeit in der günstigeren Position sind und den Hund bei sich haben, sollten Sie sich bereits jetzt, spätestens jedoch wenn er die tatsächlich die Polizei oder einen Rechtsanwalt einschaltet, an einen Fachanwalt/in für Familienrecht wenden, da sich eine familienrechtliche Angelegenheit handelt.

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