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Terror/Kündigung wegen meiner 3 Freigänger

von Nina (Giannina) G.

Vor über 3 Jahren war ich auf Wohnungssuche. Als ich dann endlich eine hatte, wollte der Vermieter es sich 1 Tag vor Einzug noch anders überlegen, aufgrund der Beschwerde des Hausmeisters, dass Katzen im Haus nicht gewünscht sind, also kündigte mir der Vermieter, nahm aber die Klage 2 Monate später wieder zurück. Bis dato war dann alles friedlich. Vor 1,5 Monaten kündigte er mir wegen Eigenbedarf, seine Anwältin hat ihm dann vermutlich abgeraten, da er im Besitz von mehreren Häusern ist. Jetzt hat er mir eine weitere, dieses mal fristlose, Kündigung ausgesprochen mit dem Hinweis, ich müsste bis zum ….. meine Katzen abschaffen. Jetzt versucht er es wieder über diese Schiene.Sie würden jeden belästigen und würden sämtliche Gärten verunreinigen. (sie sind draußen scheu und benutzen jeden Tag ihr Katzenklo) Was ich natürlich niemals tun werde. Auf keinen Fall. Ausziehen will und kann ich vorerst auch nicht. Das ich Dauerhaft nicht in der Wohnung bleibe, dass ist klar. Möchte ich gar nicht, aber vorerst geht es nicht anders. Das hat finanzielle Hintergründe und natürlich die Schwierigkeiten bei der neuen Wohnungssuche eine geeignete für mich UND meine Katzen zu finden. Ich hatte mich damals richtig gefreut, endlich einen Vermieter zu haben, den meine Katzen nicht stören würde. Kann er wirklich verlangen, dass ich meine Katzen abschaffe? Kann er mir deshalb fristlos kündigen? Ein Reden mit meinem Vermieter oder dem Hausmeister ist unmöglich, da wird gelogen bis sich die Balgen biegen (alles nachweisbar) Die restlichen Nachbarn im Haus sagen, sie hätten keine Probleme mit mir oder den Katzen. Ob diese Aussage noch zutrifft, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich nicht. Vielen, vielen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist ziemlich offensichtlich, dass Ihr Vermieter nur nach einem Grund sucht, um Sie aus der Wohnung zu bekommen. Hat ein Vermieter die Katzenhaltung genehmigt, so kann er diese Genehmigung nachträglich nur dann widerrufen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, so z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarn kommt. Dabei reicht es nicht, dass der Vermieter diese Belästigungen einfach behauptet, er muss sie auch eindeutig beweisen können um wirksam die Abschaffung der Katzen fordern zu können.

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