zurück zur Übersicht Freilaufende Katzen 11.04.2015 von Alexandra K. Sehr geehrtes Team, ich habe eine Frage zu meinen beiden freilaufenden Katzen. In meiner Nachbarschaft, gibt es ein Ehepaar, dass es sich zur Aufgabe macht (war wohl bereits früher häufiger der Fall) Katzen, die gut versorgt sind, dennoch zu füttern und in ihre Wohnung zu locken. So auch mit meinen. Ein Gespräch habe ich bereits öfter versucht, aber sie sind nicht einsichtig. Gibt es irgendeine Handhabe für mich, meinen Wunsch, dass die Katzen nicht gefüttert werden, zu unterstreichen? Vielen Dank für Ihre Mühe. MfG A. K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und/oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Da ein Gerichtsverfahren dem –wahrscheinlich- schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis wahrscheinlich eher schaden wird, sollten Sie versuchen möglichst eine gütliche Einigung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und/oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Da ein Gerichtsverfahren dem –wahrscheinlich- schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis wahrscheinlich eher schaden wird, sollten Sie versuchen möglichst eine gütliche Einigung zu finden.