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Eigentum Katze

von Ina H.

Guten Tag, unsere Katze ist seit knapp einem halben Jahr von uns als vermisst gemeldet, ist nicht gechipt, aber sehr gut zu identifzieren. In der Siedlung, in der wir wohnen, kommen regelmäßig Katzen weg, wie wir recherchiert haben. Manchmal tauchen diese nach langer Zeit auch wieder auf... Seit Mitte November 2014 ist unsere sterilisierte Katze Coco verschwunden. Sie ist extrem zurückhaltend und sicher nicht freiwillig gegangen. Vor 3 Tagen nachts habe ich sie draußen wiederentdeckt, konnte sie aber nicht einfangen. Ich bin mir fast sicher, das sie ein fremdes Halsband um hatte. Wir haben in der Siedlung erneut Flyer verteilt und mit einigen Bewohnern gesprochen. Niemandem gehört so eine Katze, aber sie wurde auch von anderen gesehen. Ich mache mir Sorgen, falls jemand anderes Anspruch auf Eigentum von Coco stellt. Wie viel Zeit habe ich noch? Was muss ich dringend beachten? Ich weiß ja nicht, wann ich Coco wieder sehe und ob ich Sie fangen kann... Vielen Dank vorab und freundliche Grüße Ina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Als Finder eines Haustieres ist man gemäß § 965 BGB verpflichtet, diesen Fund bei der zuständigen Behörde bzw. im örtlichen Tierheim zu melden. Wer dies unterläßt und das Tier einfach behält, könnte sich daher durchaus einer Fundunterschlagung strafbar machen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt sowie ein Strafantrag, für den eine Dreimonatsfrist gilt, wäre daher möglich. Sofern ein ehrlicher Finder Coco gefunden und die ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben, so läuft seit diesem Datum die sechsmonatige Frist des § 973 BGB, nach der der Finder Eigentum an der Fundkatze erwirbt, sofern er nicht vorher Kenntnis vom Eigentümer des Tieres erlangt. Wenden Sie sich umgehend an das örtliche Fundbüro, melden dort den Verlust Ihrer Katze und erkundigen sich, ob dort eine Fundmeldung vorliegt, die auf Ihre Katze paßt. Unabhängig davon, ob Sie die Katze selbst einfangen (was eine verbotene Eigenmacht darstellen könnte) und jemand Ansprüche stellt oder ob Sie den neuen Halter herausfinden und er die Katze nicht herausgibt, im Zweifel müsste dies von dem zuständigen Amtsgericht geklärt werden. Dort müssten Sie beweisen können, dass es sich tatsächlich um Ihre Katze handelt, was ohne einen Chip schwieriger sein wird und der neue Halter müsste beweisen können, dass er eine ordnungsgemäße Fundanzeige gemacht hat. Da die Prüfung der Eigentumslage sich nicht ohne Kenntnis der Einzelheiten und nicht pauschal bewerten läßt, sollten Sie zuvor anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko aufklären lassen.

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